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Lehrveranstaltungen

 

Die Wahrnehmung von Liebe und sexuellem Begehren im Mittelalter – literaturwissenschaftliche und kulturhistorische Perspektiven (The perception of love and sexual desire in the Middle Ages - literary and cultural-historical perspectives)

Dozentinnen/Dozenten:
Klaus van Eickels, Ingrid Bennewitz
Angaben:
Hauptseminar, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 7, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Erweiterungsbereich, Modulstudium, Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte Typ I, Vertiefungsmodul Mittelalterliche Geschichte (Typ I)
Termine:
Mo, 18:15 - 19:45, U5/02.22
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Das Hauptseminar ist interdisziplinär angelegt. Es kann sowohl als Hauptseminar in der Deutschen Philologie des Mittelalters als auch in Mittelalterlicher Geschichte angerechnet werden. Thema und Betreuer der Hausarbeit sind entsprechend der angestrebten Anrechnung zu wählen. Eine Anmeldung in FlexNow ist nur einmal erforderlich (entweder in der Mittelalerlichen Geschichte oder in der Mittelalterlichen Germanistik).
Inhalt:
„Viele Stufen der Liebe gibt es und groß sind die Unterschiede zwischen ihnen.“ – so schrieb Prior Richard von St. Viktor im 12. Jahrhundert über die emotionale Empfindung der Liebe. Die Vorstellungen darüber, was Liebe bedeutet, wie sie verhandelt wird und zwischen welchen Personen und Geschlechtern sie stattfinden kann, hat sich im Laufe der Geschichte umfassend verändert. Während er lange Zeit unter dem Schleier der christlich-religiösen Liebe des Menschen zu Gott verborgen war, wird der individuelle und leidenschaftlich-erotische Aspekt der Liebe in der Periode des Hochmittelalters als literarisches Motiv wiederentdeckt. Die Begrifflichkeit von Liebe und Freundschaft hatten jedoch auch einen wichtige rechtliche, soziale und politische Dimension: Ehegatten waren einander zur Liebe und Treue verpflichtet, mit den gleichen Worten umschrieb das Lehenrecht die Bindung zwischen Herr und Vasall. Selbst Friedenschlüsse wurden in Worte und Gesten der Liebe eingekleidet, auch und gerade wenn der vorausgegangene Konflikt gerade kein herzliches Einvernehmen unter den Vertragspartnern nahelegte. Das Ziel des interdisziplinär angelegten Seminars besteht darin, die mittelalterlichen Wahrnehmungen von Liebe unter literaturwissenschaftlichen und kulturhistorischen Gesichtspunkten zu betrachten.
Empfohlene Literatur:
Peter Dinzelbacher: Über die Entdeckung der Liebe im Hochmittelalter, Saeculum 32 (1981), S. 185-208; Stephen C. Jaeger: Ennobling love. In Search of a Lost Sensibility. Philadelphia 1999 (= The middle ages series); Klaus van Eickels, Ehe und Familie im Mittelalter, in: Geisteswissenschaften im Profil. Reden zum Dies Academicus (Schriften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg 1), hg. v. Godehard Ruppert, Bamberg 2008, S. 43–65; Ruth Mazo Karras, Sexuality in Medieval Europe. Doing unto others, London/New York ³2017 (dt.: Ruth Mazo Karras, Sexualität im Mittelalter, Düsseldorf 2006); Vern L. Bullough, Sex in History. A Redux, in: Desire and Discipline. Sex and Sexuality in the Premodern West, hg. v. Jacqueline Murray/Konrad Eisenbichler, Toronto/Buffalo 1996, S. 3–22; Jeffrey Richards, Sex, Dissidence and Damnation. Minority Groups in the Middle Ages, London 1991; Rüdiger Schnell, Sexualität und Emotionalität in der vormodernen Ehe, Köln 2002; Rüdiger Schnell, Haben Gefühle eine Geschichte? Aporien einer History of emotions, Göttingen 2015 (dazu Rezension von Peter Dinzelbacher in: Das Mittelalter 21 (2016), S. 480–481); Leo Steinberg, The sexuality of Christ in Renaissance art and in modern oblivion, Chicago ²1996; James A. Brundage, Law, sex, and Christian society in medieval Europe, Chicago 1987 (dazu Rezension von David Cohen, in: The American Journal of Comparative Law 38 (1990), S. 193-195).

 

Kannibalismus im Mittelalter (Canibalism in the Middle Ages)

Dozent/in:
Klaus van Eickels
Angaben:
Quellenkundliche Übung, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 4, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Erweiterungsbereich, Modulstudium, Frühstudium, Basismodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III) und Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III), Vertiefungsmodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III)
Termine:
Di, 16:15 - 17:45, KR12/02.18
Einzeltermin am 4.7.2017, 16:15 - 17:45, KR12/01.05
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Der Erwerb eines Leistungsnachweises erfolgt durch kleinere Aufgaben, die von Woche zu Woche zu bearbeiten sind. Die Benotung erfolgt auf der Grundlage einer Hausarbeit, die in der Ausarbeitung eines Themas (nach eigener Wahl) besteht. Die Übung ist als Quellenkundliche Übung zur Mittelalterlichen Geschichte und als Kurs zu Theorien und Methoden (alte Studienordnungen) anrechenbar. Eine Anrechnung ist auch möglich als Quellenkundliche Übung zur Neuesten Geschichte oder als Übung zur Kulturwissenschaft in der Klassischen Philologie. Über die Anrechnung in anderen Epochen und Fächern entscheiden die jeweiligen Lehrstuhlinhaber auf Anfrage. Anmeldung erfolgt über FlexNow und den VC-Kurs (ohne Passwort)
Inhalt:
Kannibalismus ist ein verbreitetes Motiv in der Beschreibung fremder Völker im späten Mittelalter. Der Verzehr von menschlichem Fleisch und Blut steht aber auch im Mittelpunkt der Ritualmordlegende, der wohl weitreichendsten Anschuldigung gegen die Juden, die seit dem 12. Jahrhundert in den christlichen Reichen Europas Verbreitung fand. Dass solche Vorstellungen christlichen Lesern des Mittelalters plausibel erschienen, ist nur verständlich, wenn man bedenkt, dass die theologische Überhöhung des Altarsakramentes seit der Karolingerzeit in mehreren Etappen zur Ausbildung einer sehr realistischen Vorstellung von der Wandlung der heiligen Gestalten von Brot und Wein zu Leib und Blut Jesu Christi führte, bis hin zu dem Bekenntnis, man könne im Empfang der geweihten Hostie "den Leib des Herrn mit den eigenen Zähnen zermalmen" (so das 1059 Berengar von Tours zum Beweis seiner Rechtgläubigkeit abverlangte Bekenntnis).

 

Oberseminar zur Mittelalterlichen Geschichte

Dozentinnen/Dozenten:
Klaus van Eickels, Christof Rolker
Angaben:
Oberseminar, 2 SWS, Schein, ECTS: 4, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Modul: Intensivierungsmodul
Termine:
Mi, 19:00 - 20:30, KR12/00.16
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Studierende, die im Rahmen des Oberseminars ihre Abschlussarbeit im Fach Mittelalterliche Geschichte vorstellen, sollten sich bezüglich der Terminvergabe möglichst frühzeitig, auf jeden Fall aber vor Beginn der Vorlesungszeit, per Email an Frau Claudia Esch (claudia.esch@uni-bamberg.de) wenden.

 

Religiöse Toleranz im Mittelalter: Muslime und Juden unter christlicher Herrschaft (Religious tolerance in the Middle Ages: Muslims and Jews under Christian rule)

Dozent/in:
Klaus van Eickels
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 3, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Zentrum für Interreligiöse Studien, Erweiterungsbereich, Modulstudium, Frühstudium, Basismodul Mittelalterliche Geschichte(Typ II/III) und Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III), Pflichtbelegung Bayerische Landesgeschichte, Exportmodul, Vertiefungsmodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III), Ergänzungsmodule
Termine:
Mo, 12:15 - 13:45, U7/01.05
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Vorlesung, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS-Studium, ECTS-Credits max.: 3 obligatorische Lehrveranstaltung, Gasthörerverzeichnis, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Zentrum für Interreligiöse Studien, Erweiterungsbereich, Basis- und Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte, epochenübergreifend (anrechenbar in: Mittelalter, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte).
Inhalt:
Die Reiche des Hoch- und spätmittelalterlichen Europa verstanden sich als christliche Reiche. Die Herrscher nahmen für sich in Anspruch durch die Gnade Gottes eingesetzt zu sein und legitimierten ihre Stellung durch den Auftrag, den christlichen Glauben zu verteidigen und den Christen ihrer Reiche ein Umfeld zu schaffen, in dem sie nach den Vorschriften des christlichen Glaubens leben konnten. Zugleich aber gehörte auch der Schutz der Juden zu den Aufgaben der geistlichen und weltlichen Gewalt; als das auserwählte Volk des Alten Bundes hatten sie Anteil an der Wahrheit und sollten bis zum Ende der Zeiten nicht gezwungen werden, zum Christentum überzutreten, sondern "in gebührender Abhängigkeit von den Christen" den Glauben ihrer Väter weiter pen und durch die untergeordnete Stellung zugleich Zeugnis von der Überlegenheit des Christentums ablegen. Als nicht missionierende Religion stellte das Judentum keine Bedrohung für eine sie tolerierende Mehrheitsreligion dar, weshalb schon die heidnischen Gesellschaften des Antike dem Judentum eine Sonderstellung als "erlaubte Religion" (religio licita) eingeräumt hatten. Es erschien daher nicht als Widerspruch, dass Juden geduldet, Christen dagegen, die in einzelnen Punkten anders dachten als die Amtskirche, erbittert verfolgt wurden. Erst im Zuge der scholastischen Systematisierung des theologischen Diskurses entwickelte sich seit dem späten 12. Jahrhundert die Vorstellung, dass die Juden nicht einfach nur die israelitische Religion des Alten Bundes weiterführten, sondern sich, erkennbar am Talmud, zu einer in bewusster Opposition zum Christentum stehenden Religion weiterentwickelt hatten und dies nicht zu tolerieren sei. Angesichts von Ritualmord- und Hostienschändungslegenden wurde der theologisch und rechtlich garantierte Judenschutz zunehmend brüchig, bis hin zu der Vorstellung, es sei ein gottgefälliges Werk, Juden aus einem Königreich, einem Territorium oder einer Stadt zu vertreiben. Gleichzeitig wurde die Rechtsstellung der Juden zum pragmatischen Vorbild für die Tolerierung von Muslimen unter christlicher Herrschaft in den Kreuzfahrerreichen, in Sizilien und auf der iberischen Halbinsel, obwohl die Muslime eigentlich entweder als Götzendiener oder als christliche Häretiker eingestuft wurden und als solche keinen Anspruch auf Toleranz hatten. In der Vorlesung sollen Theorie und Praxis der religiösen Toleranz im christlichen Mittelalter betrachtet, mit der gleichzeitigen islamischen Praxis verglichen und epochenübergreifend in die Entwikclung von Toleranz und Intoleranz eingeordnet werden.
Empfohlene Literatur:
Nikolas Jaspert, Die Kreuzzüge (Geschichte kompakt), Darmstadt 2010; Peter Thorau, Die Kreuzzüge, München 2007; Hans-Eberhard Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, Stuttgart 2005. Bernd Rill, Sizilien im Mittelalter. Das Reich der Araber, Normannen und Staufer. Stuttgart/Zürich 1995; J.J. Norwich, Die Normannen in Sizilien, 1130-1194, Wiesbaden 2. Aufl. 1973; H. Takayama, The Administration of the Norman Kingdom of Sicily, Leiden 1993; Raphael Strauss, Die Juden im Königreich Sizilien unter Normannen und Staufern, Heidelberg 1910. – George Hill, A History of Cyprus, London 1940; P.W. Edbury, The Kingdom of Cyprus and the Crusades, 1191-1374, Cambridge 1991; Nicholas Coureas, The Latin Church in Cyprus, 1195-1312, Aldershot 1997; Anne Gilmour-Bryson, The Trial of the Templars in Cyprus. A complete English edition, Leiden 1998; vgl. auch http:// www.ceu.hu/ medstud/ events/ ev004/ edbury.htm; Stavros Panteli, Place of Refuge. The history of the Jews in Cyprus, London 2003.

 

Wahlen im Mittelalter (Elections in the Middle Ages)

Dozent/in:
Klaus van Eickels
Angaben:
Hauptseminar, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 7, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Erweiterungsbereich, Modulstudium, Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte Typ I, Vertiefungsmodul Mittelalterliche Geschichte (Typ I)
Termine:
Mo, 16:15 - 17:45, KR12/00.16
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte Typ I. Exportmodul. Die modulnotenrelevante Leistung ist die Hausarbeit. Erwartet wird regelmäßige Anwesenheit und Teilnahme an der Diskussion, Vorstellung der Hausarbeit im Rahmen eines Referates.
Inhalt:
Die Besetzung von Ämtern durch Wahl ist keine Erfindung der Neuzeit und auch keine Wiederaufnahme demokratischer Traditionen der Antike nach langen Jahrhunderten christlich-monarchischer Herrschaft. Die Vorstellung, dass kirchliche Ämtervorrangig durch Wahl zu besetzen seien, gehörte das ganze Mittelalter hindurch zu den Grundlagen christlicher Ordnungsvorstellungen. Entsprechend dem Grundsatz, dass die Stimme des Volkes die Stimme Gottes sei (vox populi, vox Dei), galt die ordnungsgemäß durchgeführte freie Wahl als eine Möglichkeit, der Stimme Gottes durch Wirken des Heiligen Geistes Gehör zu verschaffen. Es galt daher als selbstverständlich, dass Bischöfe bis hinauf zum römischen Papst, durch Klerus und Volk zu wählen seien. Eine Formalisierung der Wahlvorstellungen erfolgte vor allem in den Klöstern, da dort ein abgegrenzter Wählerkreis, Verpflichtung zur Friedfertigkeit und die Unmöglichkeit, sich der Teilnahme an der Wahl durch Weggehen zu entziehen, die Voraussetzungen für eine Wahlentscheidung schuf, in der die Entscheidung der Mehrheit als Entscheidung der Gesamtheit galt und von allen anerkannt wurde. Diese keineswegs selbstverständliche Vorstellung führte im 11. Jahrhundert zur Formalisierung der Papstwahl durch Einschränkung der Wahl auf das Kardinalskolleg, im 12. Jahrhundert zur Einschränkung der Bischofswahl auf die Domkapitel und im 13./14. Jahrhundert zur Einschränkung der Königswahl im Reich auf die Gruppe der Kurfüsten, die sich fortan als Kolleg verstanden. Es überrascht daher nicht, dass Wahlen im Spätmittelalter auch einen breiten Anwendungsbereich in den sich ausdifferenzierden Städten und ihren Leitungsgremien fanden.
Empfohlene Literatur:
Jörg Rogge, Die deutschen Könige im Mittelalter. Wahl und Krönung (Geschichte Kompakt), Darmstadt 2006; Alexander Begert, Die Entstehung und Entwicklung des Kurkollegs. Von den Anfängen bis zum frühen 15. Jahrhundert (Schriften zur Verfassungsgeschichte 81), Berlin 2010; Franz-Reiner Erkens, Kurfürsten und Königswahl. Zu neuen Theorien über den Königswahlparagraphen im Sachsenspiegel und die Entstehung des Kurfürstenkollegiums (Monumenta Germaniae Historica. Studien und Texte 30), Hannover 2002; Armin Wolf, Die Entstehung des Kurfürstenkollegs 1198-1298 (Historisches Seminar. Neue Folge 11), Idstein 2. überarbeitete Auflag 2000 (wichtig v.a. als Quellensammlung lateinisch-deutsch); Armin Wolf, Königswähler in den deutschen Rechtsbüchern. Mit einem Exkurs: kiesen und irwelen, kore und wale, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 115 (1998), 150-197; Heinrich Mitteis, Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle, Brünn/München 2. Auflage 1944 – Internetressourcen: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45780 Frank Rexroth, Tyrannen und Taugenichtse. Beobachtungen zur Ritualität europäischer Königsabsetzungen im späten Mittelalter, in: Historische Zeitschrift 278 (2004), S. 27-53; Franz-Reiner Erkens, Kurfürsten und Königswahl. Zu neuen Theorien über den Königswahlparagraphen im Sachsenspiegel und die Entstehung des Kurfürstenkollegiums (Studien und Texte Monumenta Germaniae Historica 30), Hannover 2002.



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