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  Ehe, Familie und Verwandtschaft im Mittelalter (Marriage, Family, and Consanguinity in the Middle Ages)

Dozent/in
Prof. Dr. Klaus van Eickels

Angaben
Vorlesung
2 SWS, benoteter Schein
Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Zentrum für Interreligiöse Studien, Erweiterungsbereich, Basis- und Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte, Wahlpflichtmodul "Religiöse Traditionen"
Zeit und Ort: Mo 12:15 - 13:45, U7/01.05

Voraussetzungen / Organisatorisches
Anmeldung erfolgt über FlexNow und den VC-Kurs (ohne Passwort)

Inhalt
Familiäre Bindungen spielten im Mittelalter eine entscheidende Rolle für die Strukturierung sozialer und politischer Beziehungsgeflechte. Verwandtschaft bildete ein Netzwerk von Beziehungen, das andere politische und rechtliche Beziehungen verstärken oder abschwächen konnte. Es hatte eine wichtige systemstabilisierende Wirkung, da die Akteure jederzeit auf ihre Verwandtschaftsbeziehungen zurückgreifen konnten, um Konflikte zu begrenzen oder zu deeskalieren. Zugleich aber bargen konkurrierende Erbansprüche in vielen Fällen ein erhebliches Konfliktpotential. Komplementär zu den verwandtschaftlichen Beziehungen wuchs die Bedeutung der durch Eheschließung entstehenden Netzwerke. Seit sich das kirchliche Eherecht mit dem Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe und dem Ausschluss unehelicher Kinder von der Nachfolge im Laufe des 9. bis 11. Jahrhunderts überall in Europa durchgesetzt hatte, wurden Ehebündnisse ein wichtiges Mittel der Politik. Dabei durchlief das Verständnis der Ehe jedoch einen wesentlichen Wandel: Während die Kirche ausgehend vom römischen Recht der Spätantike an der Vorstellung festhielt, dass die Ehe zwei Personen aneinander binde, war für die Laien klar, dass die Ehe in erster Linie ein Verbindung zwischen zwei Familien herstellt, da sie Erbansprüche begründet und das Verwandtschaftsnetzwerk der nächsten Generation konstituiert. Der von den Theologen geforderte freie Konsens der Eheleute reduzierte sich unter diesen Bedingungen auf das „Ja-Wort“ (den Verzicht auf offenen Widerstand gegen den Druck der eigenen Verwandten), die eheliche Liebe (amor coniugalis) wurde als eheliche Pflicht betrachtet, nicht als ein der Ehe vorausgehender Grund für die Eheschließung. Die durch die Unauflöslichkeit der Ehe garantierte Stabilität der Ehebindung kam den Interessen der Laien entgehen. Die Möglichkeit, sozial dysfunktional gewordene Ehen (insbesondere solche ohne Kinder) wieder aufzulösen, wurde durch ein sehr weitreichendes System auflösender Ehehindernisse (insbesondere das Ehehindernis der Verwandtschaft bis zum 7. Grad) geschaffen. Insgesamt wurde die Stellung der Frau durch die Durchsetzung der kirchlichen Jurisdiktion in Ehefragen abgesichert und deutlich aufgewertet. Die Betrachtung sozialer Bindungen im Nahbereich wäre jedoch unvollständig ohne eine Berücksichtigung der Verflechtung zwischen den Haushalten, denn die Haushaltsfamilie fiel keineswegs mit der durch Ehe und Abstammung begründeten Kernfamilie zuammen. Zur familia gehörte auch das im Haus lebende Gesinde, aber auch die Söhne anderer Familien, die oft frühzeitig zur Ausbildung in einen anderen Haushalt gegeben wurden. Auch adlige Töchter wuchsen oft an dem Hof auf, in den sie später hineinheiraten sollten. In der Vorlesung soll das komplexe System von Familie, Ehe und Verwandtschaft und seine Wandlungen vom Früh- bis zum Spätmittelalter betrachtet werden. Aufgrund der Quellenlage werden dabei Adel und Königtum im Vordergrund stehen; soweit wie möglich sollen aber auch die Verhältnisse in anderen Schichten (Bauern, Handwerker) zur Sprache kommen.

Englischsprachige Informationen:
Credits: 3

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 100

Institution: Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte

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