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  Freiheit, Recht, Macht. Philosophische Grundlegung der Rechtslehre

Dozent/in
Dr. Michael Gerten

Angaben
Proseminar/Hauptseminar
2 SWS
Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Zentrum für Interreligiöse Studien, Erweiterungsbereich, Frühstudium
Zeit und Ort: Di 16:00 - 18:00, U2/01.33

Voraussetzungen / Organisatorisches
BA-Philosophie: Basismodule 2-4; Aufbaumodul 1+2; Vertiefungsmodule 1-3
MA-Philosophie: Kernmodul 1+2; Schwerpunktmodule „Philosophische Anthropologie“ sowie „Praktische Philosophie“ I+II, Freie Spezialisierung I+II
MA-Ethik im öffentlichen Raum: Kernmodul 3; Vertiefungsmodule 1-2
MA-Öffentliche Theologie: Kernmodul 3; Vertiefungsmodule 2
LA-Gym: Basismodule 2-4; Vertiefungsmodul LA 4
LA-GS/HS/RS: Basismodule 2-4
EWS-Module 1+2

Inhalt
Sofern Recht eine konkrete Weiterbestimmung allgemeiner interpersonaler, sozialer Zustände bedeutet, ist auch die Rechtslehre Teil einer umfassenderen wissenschaftlichen Disziplin: der Soziallehre. Entsprechend diesem Abhängigkeitsverhältnis kann auch eine philosophische, d.h. prinzipientheoretische Grundlegung des Rechts und der Rechtslehre nicht einfach mit dem Rechtsbegriff einsetzen, schon gar nicht mit beliebigen Definitionsversuchen desselben. Vielmehr muss mit dem Grundthema der Sozialphilosophie begonnen werden. Dieses ist das sog. „Zwischenmenschliche“; genauer: das Miteinander, aber auch das Nebeneinander und mögliche Gegeneinander von Personen, oder kurz: die Interpersonalität. Es geht also im Seminar zunächst um die Frage: Was ist überhaupt das ‚Soziale‘? Was sind interpersonale Relationen im Allgemeinen und in welche Grundformen spezifizieren sie sich? Das setzt wiederum eine Klärung des Begriffs der Person voraus. Beide, der Begriff der Person und der der Interpersonalität, bedingen sich gegenseitig: „Der Mensch […] wird nur unter Menschen ein Mensch“ (J.G. Fichte), Person kann nur zureichend im Zusammenhang mit Interpersonalität verstanden werden. Es wird sich zeigen, ob und inwiefern für die Bestimmung der Person überhaupt wie interpersonaler Verhältnisse dem Begriff der Freiheit der Rang des grundsätzlichen Prinzips gebührt. Personen sind nicht nur Natur- sondern Freiheitswesen, interpersonale Verhältnisse nicht einfach Natur- sondern Freiheitsverhältnisse. Von Begriff und Problem der Freiheit aus ergeben sich die weiteren Fragen des Seminars: • Wie unterscheiden sich Willensfreiheit und Handlungsfreiheit? • Worin unterscheidet sich die ethische Frage nach der vernunftgemäßen Moralität/Sittlichkeit des Freiheitsgebrauchs von der juridischen Frage nach dem vernunftgemäßen Recht des Freiheitsgebrauchs; entsprechend: wie unterscheiden sich Sittengesetz und Rechtsgesetz? • Wie verhalten sich innerhalb der Rechtslehre positives Recht (Gesetze, Legalität) und Naturrecht bzw. Vernunftrecht (Legitimität)? • Wie verhalten sich schließlich Freiheit und Recht zu Macht und welche Rolle spielt in dieser Begriffsdreiheit von Freiheit, Recht und Macht der Staat (Staatsrecht, Rechtsstaat) bzw. eine Staatenunion (Völkerrecht, Weltrecht)? Welches sind die Aufgaben, welches die Grenzen des Staates?
Das Seminar schließt mit Überlegungen über den Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit, gerade auch mit Blick auf die Chancen und Gefahren der gegenwärtigen Globalisierung, auf den weltweit zu beobachtenden Siegeszug der ‚kapitalistischen‘ Wirtschaftsform und auf die damit einhergehende Ökonomisierung aller Wirklichkeitsbereiche.
Es dürfte klar sein, dass die Seminarthematik nicht nur universitär-wissenschaftliche, sondern auch unmittelbar existenziell-lebensweltliche Bedeutung hat. Die Veranstaltung wird dem Niveau und den Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angepasst. Vorausgesetzt werden nur Mut und Offenheit zum Selbst-Denken. Die Veranstaltung ist offen für alle Hörer, auch unabhängig von einer Anmeldung über flexnow. Gasthörer sind willkommen!

Institution: Lehrstuhl für Philosophie II

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