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Wann ist man ein Mann? - Mann und Frau im (Kirchen-)Recht (Mann und Frau im (Kirchen-)Recht)
- Dozent/in
- Dipl.-Theol. Friedolf Lappen, Lic.iur.can.
- Angaben
- Blockseminar
1 SWS, benoteter Schein
Gender und Diversität
Zeit und Ort: Blockveranstaltung 25.11.2005-26.11.2005 Mo-Fr, Sa, So 15:00 - 18:00, U2/130
Vorbesprechung: 19.10.2005, 16:00 - 17:00 Uhr, Raum U2/130
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Das Seminar richtet sich an Studierende, die schon ein wenig mit der Theologie vertraut sind. Ergänzend zur obligatorischen Vorbesprechung wird um Anmeldung beim Seminarleiter gebeten unter friedolf.lappen@ktheo.uni-bamberg.de oder persönlich im Raum U2/135.
- Inhalt
- Ein Mann kann nur eine Frau, eine Frau kann nur einen Mann heiraten (c. 1055). Nur ein Mann kann geweiht werden (c. 1024). Männer können nur Männerorden, Frauen nur Frauenorden beitreten. Nicht nur das Kirchenrecht hängt eine Fülle von Rechtsfolgen an die Geschlechtsbestimmung.
Wie aber wird das Geschlecht bestimmt? Dieser (unbefriedigend gelösten) Frage möchte das Seminar nachgehen. Aus der Sicht des Rechtes und im Dialog mit der Genderforschung soll herausgearbeitet werden, wie die Geschlechterrollen im Rechtsleben der Kirche beschrieben und zugewiesen werden.
- Zusätzliche Informationen
- Erwartete Teilnehmerzahl: 10
- Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht
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