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Lehrveranstaltungen

 

Die Wittelsbacher [The House of Wittelsbach]

Dozent/in:
Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Proseminar, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 7, Basismodul, gültig im Rahmen der Pflichtbelegung Bayerische Landesgeschichte
Termine:
Mi, 8:30 - 10:00, KR12/02.05
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Anmeldung erfolgt über FlexNow ab 1.3.2016! Hausarbeit oder Klausur!
Inhalt:
Der Name Wittelsbach wird heutzutage v.a. mit Bayern und seiner Landeshauptstadt München, dem Oktoberfest und den Märchenschlössern Ludwigs II. assoziiert. Hinter dem erfolgreichen Label verbirgt sich allerdings viel mehr, blickt man auf seine vormoderne Geschichte zurück. Die Bedeutung der Familie geht weit über die bayerischen Grenzen hinaus: Abgesehen davon, dass mehrere Mitglieder dieser Dynastie mehrmals die römisch-deutsche Kaiserkrone erwerben sowie Herrscherthrone außerhalb des heutigen Deutschland besteigen konnten, gehörten die ebenfalls wittelsbachischen Pfalzgrafen bei Rhein dem Kurfürstenkollegium an, bereits lange bevor dem Herzogtum Bayern diese Würde zufiel. Ihr bekanntester Exponent ist wohl der ‚Winterkönig‘ Friedrich V. von der Pfalz (1596–1632). Der Kurs wird sich auf die beiden wittelsbachischen Hauptlinien konzentrieren, von deren mittelalterlichen Anfängen bis zum Zusammenfall beider Linien 1799. Schwerpunkte bilden die frühneuzeitliche Entwicklung Bayerns vom Herzogtum zum Kurfürstentum (1623) und schließlich seine Erhebung zum Königreich durch Napoleon (1806), zudem aber auch die Rolle der Kurpfalz im europäischen Kontext. Daneben werden auch die geistlichen Fürsten des Hauses Wittelsbach betrachtet werden. In der Zusammenschau erschließt sich den Kursteilnehmern ein Bild dieser Dynastie nicht nur von landesgeschichtlicher, sondern vielmehr von reichsweiter und internationaler Relevanz.
Empfohlene Literatur:
Ludwig Holzfurtner, Die Wittelsbacher. Staat und Dynastie in acht Jahrhunderten. Stuttgart 2005. Hans.Michael Körner, Die Wittelsbacher. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 2009.

 

Richterstab und Henkersbeil. Recht und Gerichtsbarkeit in Mittelalter und Früher Neuzeit (Law and Jurisdiction in Medieval and Early Modern Times)

Dozentinnen/Dozenten:
Laura Brander, Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Quellenkundliche Übung, ECTS: 4, Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Modul: Basismodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III) und Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III), Exportmodul
Termine:
Di, 10:15 - 11:45, MG1/02.05
ab 19.4.2016
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Anmeldung zur Übung erfolgt vorab über FlexNow und ist ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit möglich. Zeitgleich melden Sie sich bitte im entsprechenden Kurs im Virtuellen Campus an, damit Sie alle Informationen zum Seminar erhalten. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen beschränkt. Die zu bearbeitenden Quellen sind im Original teilweise auf Latein abgefasst, liegen aber auch in Übersetzung vor. Lateinkenntnisse, die einen Vergleich zwischen Original und Übersetzung ermöglichen, werden empfohlen. Der Erwerb des Leistungsnachweises erfolgt über die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit (4 ECTS-Punkte). Um die angemessene Betreuung und die Erfüllung der Qualifikationsvorgaben des Modulhandbuchs zu gewährleisten, wird eine eingehende Vorbesprechung in der Sprechstunde sowie die Vorstellung der Hausarbeit als work in progress zu einem festgesetzten Termin im Rahmen des Seminars erwartet. Dazu ist ein Exposé (inklusive Quellen) vorab an alle Teilnehmer des Kurses zu verschicken. Neben regelmäßiger Teilnahme wird eine aktive Beteiligung an der gemeinsamen Arbeit im Seminar erwartet.
Inhalt:
In der Vormoderne waren Recht und Gerichtsbarkeit wesentlich vielschichtiger organsiert als heute: Sowohl vertikal als auch horizontal überspannte das Alte Reich eine komplizierte Gerichtslandschaft mit deutlich mehr Instanzen, unterschiedlichen Zuständigkeiten und nicht zuletzt Fragen der Umsetzung gerichtlicher Urteile. Während im Mittelalter Prozesse oftmals öffentlichen Inszenierungen mit bereits feststehendem Ergebnis glichen und Auseinandersetzungen vom Fehdewesen geprägt waren, wurden mit der Gründung der obersten Reichsgerichte um 1500 Konflikte verrechtlicht. U.a. für Juden, Händler, Geistliche, Adlige und Bürger waren jeweils eigene Gerichte zuständig, die miteinander konkurrierten. In der frühen Neuzeit liegen uns hier auch Prozessakten vor, die den Rechtsleitlinien in mittelalterlichen Kapitularien, Volksrechten und Spiegeln gegenüberstehen. Anhand von Tierprozessen und Hexenprozessen wird sich die Übung auch mit Sonderformen und Kuriositäten des vormodernen Gerichtswesens auseinandersetzen.
Empfohlene Literatur:
Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung, hg. von Anja AMEND (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 52), Köln 2007; DENDORFER, Jürgen, Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte, Quellenbefunde, Deutungsrelevanz (Mittelalter-Forschungen Band 34), Ostfildern 2010; van DÜLMEN, Richard, Frauen vor Gericht. Kindsmord in der frühen Neuzeit, Frankfurt am Main 1991; JUSSEN, Bernhard, Patenschaft und Adoption im frühen Mittelalter. Künstliche Verwandtschaft als soziale Praxis (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 98), Göttingen 1991; Landfrieden. Anspruch und Wirklichkeit, hg. von Arno BUSCHMANN U. Elmar WADLE (Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft NF 98), Paderborn, München 2002; OESTMANN, Peter, Rechtsvielfalt vor Gericht. Rechtsanwendung und Partikularrecht im Alten Reich (Univ, Habil.-Schr. Frankfurt a. M., 2001) (Rechtsprechung 18), Frankfurt a. M. 2002; WIELAND, Christian, Nach der Fehde. Studien zur Interaktion von Adel und Rechtssystem am Beginn der Neuzeit: Bayern 1500 bis 1600 (Univ, Habil.-Schr. Freiburg im Breisgau, 2009) (Frühneuzeit-Forschungen 20), Epfendorf 2014.

 

Richterstab und Henkersbeil. Recht und Gerichtsbarkeit in Mittelalter und Früher Neuzeit [Law and Jurisdiction in Medieval and Early Modern Times]

Dozentinnen/Dozenten:
Andreas Flurschütz da Cruz, Laura Brander
Angaben:
Quellenkundliche Übung, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 4, Studium Generale, Basismodul Mittelalterliche Geschichte(Typ II/III) und Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte (Typ II/III), Exportmodul
Termine:
Di, 10:15 - 11:45, MG1/02.05
ab 19.4.2016
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Anmeldung zur Übung für Studierende der Neueren Geschichte erfolgt ab 1.3.2016 über FlexNow. Zeitgleich melden Sie sich bitte im entsprechenden Kurs im Virtuellen Campus an, damit Sie alle Informationen zum Seminar erhalten. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen beschränkt. Die zu bearbeitenden Quellen sind im Original teilweise auf Latein abgefasst, liegen aber auch in Übersetzung vor. Lateinkenntnisse, die einen Vergleich zwischen Original und Übersetzung ermöglichen, werden empfohlen. Der Erwerb des Leistungsnachweises erfolgt über die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit (4 ECTS-Punkte). Um die angemessene Betreuung und die Erfüllung der Qualifikationsvorgaben des Modulhandbuchs zu gewährleisten, wird eine eingehende Vorbesprechung in der Sprechstunde sowie die Vorstellung der Hausarbeit als work in progress zu einem festgesetzten Termin im Rahmen des Seminars erwartet. Dazu ist ein Exposé (inklusive Quellen) vorab an alle Teilnehmer des Kurses zu verschicken. Neben regelmäßiger Teilnahme wird eine aktive Beteiligung an der gemeinsamen Arbeit im Seminar erwartet.
Inhalt:
In der Vormoderne waren Recht und Gerichtsbarkeit wesentlich vielschichtiger organsiert als heute: Sowohl vertikal als auch horizontal überspannte das Alte Reich eine komplizierte Gerichtslandschaft mit deutlich mehr Instanzen, unterschiedlichen Zuständigkeiten und nicht zuletzt Fragen der Umsetzung gerichtlicher Urteile. Während im Mittelalter Prozesse oftmals öffentlichen Inszenierungen mit bereits feststehendem Ergebnis glichen und Auseinandersetzungen vom Fehdewesen geprägt waren, wurden mit der Gründung der obersten Reichsgerichte um 1500 Konflikte verrechtlicht. U.a. für Juden, Händler, Geistliche, Adlige und Bürger waren jeweils eigene Gerichte zuständig, die miteinander konkurrierten. In der frühen Neuzeit liegen uns hier auch Prozessakten vor, die den Rechtsleitlinien in mittelalterlichen Kapitularien, Volksrechten und Spiegeln gegenüberstehen. Anhand von Tierprozessen und Hexenprozessen wird sich die Übung auch mit Sonderformen und Kuriositäten des vormodernen Gerichtswesens auseinandersetzen.
Empfohlene Literatur:
Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung, hg. von Anja AMEND (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 52), Köln 2007; DENDORFER, Jürgen, Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte, Quellenbefunde, Deutungsrelevanz (Mittelalter-Forschungen Band 34), Ostfildern 2010; van DÜLMEN, Richard, Frauen vor Gericht. Kindsmord in der frühen Neuzeit, Frankfurt am Main 1991; JUSSEN, Bernhard, Patenschaft und Adoption im frühen Mittelalter. Künstliche Verwandtschaft als soziale Praxis (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 98), Göttingen 1991; Landfrieden. Anspruch und Wirklichkeit, hg. von Arno BUSCHMANN U. Elmar WADLE (Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft NF 98), Paderborn, München 2002; OESTMANN, Peter, Rechtsvielfalt vor Gericht. Rechtsanwendung und Partikularrecht im Alten Reich (Univ, Habil.-Schr. Frankfurt a. M., 2001) (Rechtsprechung 18), Frankfurt a. M. 2002; WIELAND, Christian, Nach der Fehde. Studien zur Interaktion von Adel und Rechtssystem am Beginn der Neuzeit: Bayern 1500 bis 1600 (Univ, Habil.-Schr. Freiburg im Breisgau, 2009) (Frühneuzeit-Forschungen 20), Epfendorf 2014.



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