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  „Dem tapfersten Fürsten gleich“. Herrscherinnen aus eigenem Recht („Like the bravest Prince“. Women ruling of their own Right)

Dozent/in
Laura Brander, M.A.

Angaben
Quellenkundliche Übung
benoteter Schein
Zentrum für Mittelalterstudien
Zeit und Ort: Mi 14:00 - 15:30, H/005

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Teilnahme an der quellenkundlichen Übung setzt Lateinkenntnisse und die Vertrautheit mit den im Proseminar Mittelalterliche Geschichte vermittelten Arbeitstechniken und Hilfsmitteln voraus. Spanischkenntnisse sind erwünscht. Bei regelmäßiger aktiver Teilnahme, gewissenhafter Vorbereitung der Quellen (1 ECTS-Punkt) und Anfertigung einer quellenkundlichen Hausarbeit (3 ECTS-Punkte) kann ein quellenkundlicher Übungsschein erworben werden. Die ECTS-Punkte werden bundeseinheitlich entsprechend den Vorgaben der Akkreditierungsagenturen zu 30 Arbeitsstunden gerechnet. Übungsscheine im Sinne der Studien- und Prüfungsordnungen können nur ausgestellt werden, wenn alle oben genannten Leistungen erbracht werden. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt vorab durch Eintragung im zugehörigen Kurs des Virtuellen Campus. Studierende, die einen Schein erwerben wollen, müssen sich bis zur dritten Sitzung zusätzlich im System FlexNow anmelden.

Inhalt
Für das Mittelalter sind nur wenige, herausragende Frauenfiguren bekannt, die aus eigenem Recht heraus und über eine in weiblicher Linie ererbte Herrschaft regierten – exemplarisch genannt werden können Königin Urraca von Kastilien, Königin Petronilla von Aragón, „Empress“ Mathilda, Königin Melisende von Jerusalem oder Markgräfin Mathilde von Tuszien. Die weibliche Erbfolge war nicht ausgeschlossen, es handelte sich aber immer um eine sekundäre Möglichkeit, die dann gewählt wurde, wenn kein männlicher Nachfolger zur Verfügung stand. Die weibliche Herrschaft war besonderen Konflikten ausgesetzt und stand unter einem besonderen Bewertungsdruck. Zwar sind positive Bewertungen wie über Königin Melisende, die sich „über die natürlichen Schwächen ihres Geschlechts“ erhoben habe, oder über Mathilde von Tuszien, die „dem tapfersten Fürsten gleich“ geherrscht habe, in der Mehrzahl; über Urraca von Kastilien jedoch schreibt eine Quelle, sie habe „tyrannice et muliebriter“ – tyrannisch und weibisch – geherrscht. Männlichkeits- und Weiblichkeitsvorstellungen sollen unter Einbezug der Genderperspektive ebenso beachtet werden, wie ein Vergleich positiver oder negativer Bewertungen in Bezug zu einem Gesamtbild der weiblichen Herrschaft gesetzt werden soll.

Empfohlene Literatur
AVERKORN, Raphaela, Herrscherinnen und Außenpolitik. Adlige Frauen als Herrschaftsträgerinnen der auswärtigen Beziehungen auf der iberischen Halbinsel (13. bis 15. Jahrhundert), in: Geschlechterrollen in der Geschichte aus polnischer und deutscher Sicht, hg. v. Karl H. SCHNEIDER (Politik und Geschichte 5), Münster 2004, S. 91-138; BRANDER, Laura, „Seine Mutter nämlich wusste, dass sie von der Tochter einen Erben hatte“. Weibliche Erbfolge bei den Welfen und im Königshaus von Aragón im 11. und 12. Jahrhundert, LiLi 147, 2007, 40-70; DUGGAN, Anne, Queens and Queenship in Medieval Europe. Proceedings of a Conference Held at King's College London, April 1995, Woodbridge 1997; LAUDAGE, Johannes, Macht und Ohnmacht Mathildes von Tusziens, in: Die Macht der Frauen, hg. v. Heinz FINGER (Studia humaniora. Düsseldorfer Studien zu Mittelalter und Renaissance 34), Brühl 2004; REILLY, Bernard F., The Kingdom of Leon-Castilla under Queen Urraca, Princeton 1982;

Englischsprachige Informationen:
Credits: 4

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte

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