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  Königswahl und Kurfürstenkolleg im mittelalterlichen Reich (Royal elections and the Princes Electors in the Medieval Empire)

Dozent/in
Prof. Dr. Klaus van Eickels

Angaben
Hauptseminar
2 SWS, benoteter Schein
Studium Generale, Zentrum für Mittelalterstudien, Aufbaumodul Mittelalterliche Geschichte
Zeit und Ort: Mo 16:15 - 17:45, KR12/00.16

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Anmeldung erfolgt über FlexNow und im VC-Kurs (ohne password).

Inhalt
Die Entwicklung der Königswahl und die Entstehung des Kurfürstenkollegs gehört zu den „Fundamentalrätseln“ der deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Über Generationen hinweg haben sich Historiker seit dem 19. Jahrhundert die Frage gestellt, warum sich (ausgehend von ähnlichen Voraussetzungen) das westfränkisch-französische Reich zu einem Erbreich, das ostfränkisch-deutsche Reich dagegen zu einem Wahlreich entwickelte, indem die Großen des Reiches entscheidenden Einfluss auf die Regelung der Nachfolge im Königtum hatten. Noch schwieriger scheint die Frage zu beantworten zu sein, warum im 11. und 12. Jahrhundert offenbar keine konkrete Vorstellung davon herrschte, wer an einer Königswahl mitwirken durfte, während sich im 13. Jahrhundert der Kreis der Wahlberechtigten rasch (und ohne erkennbare Konflikte) auf den Kreis der sieben Kurfürsten einengte, die fortan eine Sonderstellung im Herrschaftsgefüge des Reiches haben sollten. Die neuere Forschung hat hier neue Perspektiven für das Verständnis dieser auf den ersten Blick kaum erklärbaren Entwicklung eröffnet. Im Rahmen des Hauptseminars wird zunächst herausgearbeitet werden, welche Unterbrechungen der Vater-Sohn-Folge in Deutschland seit dem 10. Jahrhundert dazu führten, dass die Mitwirkung der Großen des Reiches an der Regelung der Nachfolge nie in Vergessenheit geriet. Im zweiten Teil des Seminars soll betrachtet werden, wie sich die Vorstellungen einer „freien Wahl“ im 12. und 13. Jahrhundert unter dem Einfluss des Kirchenrechts veränderten, so dass der ursprünglich auf Einstimmigkeit zielende Prozess der Konsensfindung, dem sich die unterlegene Gruppe entweder anschloss oder durch Weggehen entzog, durch ein formalisiertes Abstimmungsverfahren mit Mehrheitsentscheidung ersetzt wurde. Doppelwahlen, die eine militärische Entscheidung erforderten, wurden dadurch zwar für die Zukunft vermieden; dafür stellte sich nun erstmals die Frage nach einer präzisen Abgrenzung des Kreises der Wahlberechtigten und des Wahlverfahrens, die in der Goldenen Bulle 1356 abschließend geregelt wurden.

Empfohlene Literatur
Jörg Rogge, Die deutschen Könige im Mittelalter. Wahl und Krönung (Geschichte Kompakt), Darmstadt 2006; Alexander Begert, Die Entstehung und Entwicklung des Kurkollegs. Von den Anfängen bis zum frühen 15. Jahrhundert (Schriften zur Verfassungsgeschichte 81), Berlin 2010; Franz-Reiner Erkens, Kurfürsten und Königswahl. Zu neuen Theorien über den Königswahlparagraphen im Sachsenspiegel und die Entstehung des Kurfürstenkollegiums (Monumenta Germaniae Historica. Studien und Texte 30), Hannover 2002; Armin Wolf, Die Entstehung des Kurfürstenkollegs 1198-1298 (Historisches Seminar. Neue Folge 11), Idstein 2. überarbeitete Auflag 2000 (wichtig v.a. als Quellensammlung lateinisch-deutsch); Armin Wolf, Königswähler in den deutschen Rechtsbüchern. Mit einem Exkurs: kiesen und irwelen, kore und wale, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 115 (1998), 150-197; Heinrich Mitteis, Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle, Brünn/München 2. Auflage 1944 – Internetressourcen: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45780

Englischsprachige Informationen:
Credits: 7

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte

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