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  Wie die Kirche zu ihrem Recht kommt ... – Kirchenrechtliche Basics

Dozent/in
Dr. theol. Thomas Meckel, M.A.

Angaben
Vorlesung

Zeit und Ort: Di 10:00 - 12:00, M12A/00.12

Voraussetzungen / Organisatorisches
  • Lehramt GS, HS, RS, Gym mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre: Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • B.Ed. Berufliche Bildung (mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre): Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • B.A. Theologische Studien: Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • M.Sc. Wirtschaftspädaogik (mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre; Studienbeginn ab WS 2012/13): Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • Erlangen-Nürnberg: M.Sc. Wirtschaftspädagogik (mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre): Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • M.A. Theologische Studien: Praktische Theologie. Mastermodul I
  • M.A. Theologische Studien: Praktische Theologie. Mastermodul II
  • EWS: Theologie in Gesellschaftswissenschaften. Modul B (3 ECTS-Punkte)

Prüfung:
  • Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II: mündliche Prüfung (20 Min.) über die Inhalte der Vorlesung
  • Praktische Theologie. Mastermodul I: mündliche Prüfung (20 Min.; über Inhalte dieser Vorlesung, einer weiteren Vorlesung aus dem Bereich Religionsdidaktik oder Pastoraltheologieoder Liturgiewissenschaft sowie über vertiefte, im Selbststudium angeeignete Literatur, die im Vorab mit den Dozenten beider Prüfungsgebiete vereinbart wurde)
  • Praktische Theologie. Mastermodul II: mündliche Prüfung (20 Min.; über die Vorlesungsinhalte sowie über vertiefte, im Selbststudium angeeignete Literatur, die im Vorab mit dem Dozenten vereinbart wurde)
  • Theologie in Gesellschaftswissenschaften. Modul B: mündliche Prüfung (20 Min.)

Anmeldung über FlexNow: 08.08. - 07.10.2013

Inhalt
Darf Eltern die Taufe ihres Kindes verweigert werden? Muss ich gefirmt sein, um kirchlich heiraten zu können? Warum ist die Ehe unauflöslich? Dürfen wiederverheiratet Geschiedene nicht mehr zur Kommunion gehen? Wie sind in der Kirche die Sakramente, insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe, rechtlich geregelt? Wie ist die Kirche als Volk Gottes strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Kann jeder getaufte Mann zum Papst gewählt werden? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Warum benötigen ReligionslehrerInnen eine „Missio Canonica“? Mit vielen dieser beispielhaften Fragen, die zugleich kirchenrechtliche Fragen sind, können Sie in der Praxis konfrontiert werden. Um nicht reine Kasuistik zu treiben, stellt sich aber zunächst grundsätzlich die Frage, wie und warum die Kirche überhaupt zu ihrem Recht kommt. Die Vorlesung vermittelt neben der grundlegenden Frage nach Sinn und Notwendigkeit des Kirchenrechts die nötige kirchenrechtliche Fitness im Bereich des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts. Die Inhalte der Lehrveranstaltung richten sich neben den oben genannten Themen auch nach den eigenen Fragen und Interessen der TeilnehmerInnen. Insofern werden die Inhalte in der ersten Sitzung gemeinsam konturiert.

Empfohlene Literatur
Eine Bibliographie wird in der Vorlesung ausgegeben.

Institution: Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts

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