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  Von der Wiege bis zur Bahre … – Die rechtliche Dimension der Sakramente und Sakramentalien

Dozent/in
Dr. theol. Thomas Meckel, M.A.

Angaben
Vorlesung

Zeit und Ort: Di 10:00 - 12:00, U2/01.30

Voraussetzungen / Organisatorisches
  • Lehramt GS, HS, RS, Gym mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre: Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • B.Ed. Berufliche Bildung (mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre): Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • B.A. Theologische Studien: Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • M.Sc. Wirtschaftspädaogik (mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre; Studienbeginn ab WS 2012/13): Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • Erlangen-Nürnberg: M.Sc. Wirtschaftspädagogik (mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre): Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II
  • M.A. Theologische Studien: Praktische Theologie. Mastermodul I
  • M.A. Theologische Studien: Praktische Theologie. Mastermodul II
  • EWS: Theologie in Gesellschaftswissenschaften. Modul B (3 ECTS-Punkte)

Prüfung:
  • Religionspädagogik, ... Kirchenrecht ... Grundlagenmodul II: mündliche Prüfung (20 Min.) über die Inhalte der Vorlesung
  • Praktische Theologie. Mastermodul I: mündliche Prüfung (20 Min.; über Inhalte dieser Vorlesung, einer weiteren Vorlesung aus dem Bereich Religionsdidaktik oder Pastoraltheologieoder Liturgiewissenschaft sowie über vertiefte, im Selbststudium angeeignete Literatur, die im Vorab mit den Dozenten beider Prüfungsgebiete vereinbart wurde)
  • Praktische Theologie. Mastermodul II: mündliche Prüfung (20 Min.; über die Vorlesungsinhalte sowie über vertiefte, im Selbststudium angeeignete Literatur, die im Vorab mit dem Dozenten vereinbart wurde)
  • Theologie in Gesellschaftswissenschaften. Modul B: mündliche Prüfung (20 Min.)

Anmeldung über FlexNow: 21.07.-03.11.2014

Inhalt
Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt in Art. 1 der Dogmatischen Konstitution über die Kirche “Lumen Gentium“, dass die Kirche nicht nur Sakramente hat, sondern selbst Sakrament ist. Im Horizont der grundlegenden Sakramentalität der Kirche haben alle sieben Einzelsakramente wie auch die Kirche als Ganze zugleich eine rechtliche Dimension. Dem Kirchenrecht geht es um die Gültigkeit und Erlaubtheit der Sakramente aber auch um die Fruchtbarkeit ihrer Feier und ihres Empfangs. Deshalb kommt im Sinne der actuosa participatio auch die ganze Gemeinschaft der Gläubigen in den Blick, wenn es um die Vorbereitung und Feier der Sakramente geht. Das Recht der Sakramente und der Sakramentalien ist ein großes Feld der kirchlichen Praxis und damit auch der kirchlichen Rechtspraxis. Daher wird in der Vorlesung der Stoff auch mit Fällen aus der Praxis der Kirche erarbeitet. Die Vorlesung nimmt die rechtliche Regelung der Initiationssakramente Taufe, Firmung und der Eucharistie in den Blick, widmet sich sodann den Sakramenten der Buße und Krankensalbung und schließlich den sogenannten Standessakramenten der Ehe und Weihe. Die rechtliche Ordnung der Sakramentalien der Beerdigung und der Segnungen schließen den Blick auf das sakramentale Handeln der Kirche ab. Neben der Erarbeitung der Rechtslage der einzelnen Sakramente wird auch die ekklesiologische Dimension der Sakramente, insbesondere der Taufe, der Weihe und der Ehe in den Blick genommen. Wenn auch der Schwerpunkt der Darstellung auf dem Recht der lateinischen Kirche (CIC/1983) liegt, werden dennoch Vergleiche und Verbindungslinien in das Recht der katholischen Ostkirchen (CCEO/1990) gezogen. In der ersten Sitzung werden mit den TeilnehmerInnen Interessen und gewünschte Schwerpunktsetzungen erhoben und sodann in den Vorlesungsablauf integriert.

Empfohlene Literatur
Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Institution: Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts

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