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Lehrveranstaltungen

 

Medienrecht [Medienrecht]

Dozent/in:
Gero Himmelsbach
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, Schein, ECTS: 4, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Studiengangzuordnung: MA IV
Termine:
Einzeltermin am 26.4.2018, Einzeltermin am 3.5.2018, Einzeltermin am 7.6.2018, Einzeltermin am 21.6.2018, Einzeltermin am 28.6.2018, Einzeltermin am 5.7.2018, 8:30 - 12:00, WE5/02.004
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Anmeldung in der ersten Sitzung. Für die Vorlesung wird ein Skript benötigt. Das Skript steht wenige Tage vor Vorlesungsbeginn im VC bereit. Um vor Vorlesungsbeginn Zugang zum VC zu erhalten, schreiben Sie bitte bis 18. März eine E-Mail mit dem Betreff "Medienrecht" an veranstaltungseinteilung.kowi@uni-bamberg.de. Geben Sie bitte auch Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikelnummer an.
Inhalt:
Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit -- jedoch nicht uneingeschränkt. Gegenstand der Vorlesung sind Inhalte und Schranken der Medienfreiheiten. Dazu gehören das Recht der Recherche (z.B. Auskunftsansprüche, Gerichtsberichterstattung), das Recht der Wortberichterstattung (z.B. äußerungsrechtliche Ansprüche wie Gegendarstellung oder "Schmerzensgeld") und das Recht am eigenen Bild.

 

Medienrecht [Medienrecht]

Dozent/in:
Gero Himmelsbach
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, Schein, ECTS: 4, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Studiengangzuordnung: BA Va
Termine:
Einzeltermin am 26.4.2018, Einzeltermin am 3.5.2018, Einzeltermin am 7.6.2018, Einzeltermin am 21.6.2018, Einzeltermin am 28.6.2018, Einzeltermin am 5.7.2018, 8:30 - 12:00, WE5/02.004
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Anmeldung in der ersten Sitzung. Für die Vorlesung wird ein Skript benötigt. Das Skript steht wenige Tage vor Vorlesungsbeginn im VC bereit. Um vor Vorlesungsbeginn Zugang zum VC zu erhalten, schreiben Sie bitte bis 18. März eine E-Mail mit dem Betreff "Medienrecht" an veranstaltungseinteilung.kowi@uni-bamberg.de. Geben Sie bitte auch Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikelnummer an.
Inhalt:
Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit -- jedoch nicht uneingeschränkt. Gegenstand der Vorlesung sind Inhalte und Schranken der Medienfreiheiten. Dazu gehören das Recht der Recherche (z.B. Auskunftsansprüche, Gerichtsberichterstattung), das Recht der Wortberichterstattung (z.B. äußerungsrechtliche Ansprüche wie Gegendarstellung oder "Schmerzensgeld") und das Recht am eigenen Bild.



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