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Lehrveranstaltungen

 

Kritik des Rechts

Dozent/in:
Gabriel Jäger
Angaben:
Seminar, 2 SWS
Termine:
Do, 14:00 - 16:00, FL2/01.01
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Bachelor »Theologische Studien«
– Grundlagenmodul kombiniert
– Dogmatik/Fundamentaltheologie: Vertiefungsmodul I
– Dogmatik/Fundamentaltheologie: Vertiefungsmodul II

Master »Religionen verstehen«
– Religion und Bildung: Religion und Gesellschaft: Mastermodul A (10 ECTS)
– Religion und Bildung: Religion und Gesellschaft: Mastermodul B (5 ECTS)
– Theologische Studien: Fundamentaltheologie und Dogmatik: Mastermodul (10 ECTS)
Bachelor »Philosophie«
folgt
Master »Philosophie«
Inhalt:
Was auch immer als geltendes Recht auftritt oder als vorgegebene natürliche Ordnung sozialer Verhältnisse behauptet wird, fordert die Frage nach seiner Legitimität heraus. Die Frage ist umso dringlicher je umfassender und tiefgreifender der individuelle Handlungsspielraum durch Herrschaftsordnungen reglementiert wird. Die eine Seite der Kritik des Rechts, die in diesem Seminar erprobt werden soll, stellt den Versuch dar, einen formellen Begriff des Rechts auf der Basis der wechselseitigen Anerkennung der Möglichkeit individueller Selbstbestimmung zu entwickeln, der als Kriterium für die Rechtmäßigkeit des Rechts dienen soll. Die andere Seite der Kritik befragt diesen formellen Begriff auf seine Grenzen hin. Insofern ein ernstes Interesse an der Möglichkeit der Selbstbestimmung aller besteht, erscheint die rechtliche Garantie des Schutzes vor Übergriffen unzureichend, und es stellen sich Fragen der ökonomisch und sozialen Teilhabe, der Bildung und der politischen Mitbestimmung. Im Rahmen des Institutsschwerpunks: Nachhaltigkeit reflektieren und gestalten ist das Seminar dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet.



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