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  Schulischer und privater Musikunterricht vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert (schuprmu)

Dozent/in
Dr. Simone Waigel

Angaben
Seminar
2 SWS
Zeit und Ort: Fr 14:00 - 16:00, F507

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe: Studierende aller musikpädagogischen Fachrichtungen
Scheinerwerb: Möglichkeit zum Erwerb eines Teilnahmenachweises bei regelmäßigem Besuch der Lehrveranstaltung sowie zum Erwerb eines Leistungsnachweises bei Übernahme eines Referates und Anfertigung einer Seminararbeit.

Inhalt
Einen markanten Einschnitt in der bayerischen Landesgeschichte stellte die Einführung der allgemeinen Schulpflicht am 23.12.1802 unter Kurfürst Max IV. Joseph dar, welche sich in den daraufhin folgenden Jahren auch auf die im Rahmen der Säkularisation, der Mediatisierung und der endgültigen Auflösung des Römischen Reiches Deutscher Nation (1806) neu zum späteren Königreich Bayern zugeschlagenen Gebiete auswirken sollte. War im 18. Jahrhundert die Aneignung von Bildung auch musikalischer Art trotz der ersten Anfänge institutioneller Bildungseinrichtungen weitgehend als Privatangelegenheit betrachtet worden, so erfolgte nun erstmalig ein Eingriff des Staates in den sensiblen Bereich der Bildung. Aber nicht nur der schulische sondern auch der private Musikunterricht sollte mit der Einrichtung von Musikschulen, mit der staatlichen Förderung der außerschulischen Tätigkeiten von Volksschullehrern und mit der flächendeckenden Einführung von Landwehrkapellen dem staatlichen Zugriff verfügbar gemacht werden. Die Idee hinter diesen Maßnahmen war die Grundsteinlegung für eine einheitliche bayerische Nationalerziehung, wobei der Schulmusikunterricht neben der außerschulischen musikalischen Erwachsenenbildung nur einen Baustein darstellte. Vor allem dem Gesang schrieb man im 19. Jahrhundert einen positiven Einfluss beim Vermitteln von allgemein-erzieherischen, persönlich-individuellen und gesellschaftsbezogenen Lernzielen, also auch allgemeinen Erziehungszielen zu. So äußert sich etwa Johann Baptist Lasser 1805 in seiner Vollständige(n) Anleitung zur Singkunst (…) über die positiven Auswirkungen einer Unterweisung in den Gesang: „Ueberdieß ist der Gesang das füglichste Mittel, reine moralische Grundsätze allgemein zu verbreiten, und nach und nach jene so wünschenswerte Nationalstimmung für das Gute und Edle hervorzubringen (Lasser 1805, 2).“ Auch nach der Jahrhundertwende legte man größten Wert auf die Erzeugung der „wünschenswerten Nationalstimmung“, was in der Schulmusikerziehung des deutschen Kaiserreiches verstärkt zum Ausdruck kam. Außerschulische Gegenbewegungen, welche unter anderem die Musische Erziehung als Ausdruck ihrer reformpädagogischen Ideale schätzten, kamen dagegen mit der Kestenberg-Reform erst in der Weimarer Republik zum Tragen. Erstmalig in der Geschichte der deutschen Musikerziehung strebte man nun eine ideologische Verknüpfung des schulischen und außerschulischen Musikunterrichts und vor allem eine gesamtgesellschaftliche Aufwertung derselben an.

Institution: Lehrstuhl für Musikpädagogik und Musikdidaktik

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