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Lehrstuhl für Kirchenrecht
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Das kirchliche Eherecht in konkreten Fällen -
- Dozent/in:
- Alfred E. Hierold
- Angaben:
- Hauptseminar, 2 SWS, benoteter Schein, D II, Mag., Fachw.: Gymn
- Termine:
- Do, 14:15 - 16:00, U2/136
- Inhalt:
- Das Studium soll nicht nur in der Theorie, sondern auch für die Praxis ertüchtigen. Anhand von konkreten Fällen soll beispielhaft die Anwendung des kirchlichen Eherechts in der pastoralen Praxis untersucht werden.
- Empfohlene Literatur:
- Joseph LISTL / Heribert SCHMITZ (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 21999, §§ 83-91;
- Klaus LÜDICKE (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (Loseblatt-Ausgabe), Essen 1984 ff.;
- Peter KRÄMER, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart-Berlin-Köln 1992, 102-143;
- Josef PRADER, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 42001;
- Hartmut ZAPP, Kanonisches Eherecht, Freiburg 71988.
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Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Theologie - Modul C [Einführung wiss. Arbeiten - Modul C] -
- Dozent/in:
- Friedolf Lappen
- Angaben:
- Seminar, 1 SWS, ECTS: 3
- Termine:
- jede 2. Woche Di, 18:00 - 20:00, U2/204
ab 25.10.2005
- Inhalt:
- Gerade am Anfang eines Studiums ist es wichtig und notwendig, sich mit den grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vertraut zu machen. Leider haben die unterschiedlichen akademischen Fächer ihre je eigenen Traditionen der wissenschaftlichen Arbeit. Im angebotenen Seminar soll das wissenschaftliche Arbeiten in der Theologie anfanghaft vermittelt werden.
Dazu gehört zunächst einmal die Frage: Wo und wie finde ich eigentlich Literatur, die ich für meine Referate und Hausarbeiten brauche? Daher steht zu Beginn des Seminars eine Führung durch die Teilbibliothek 1 auf dem Programm. Dabei soll die Literaturrecherche mit Hilfe des Opac, des Internets sowie der verschiedenen bibliographischen Hilfsmittel in der Theologie kennengelernt und geübt werden. Es wird sich eine Einführung in die theologische Bücherkunde anschließen.
Desweiteren wird es Übungen zur Erfassung der gefundenen Literatur, zur Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit, zur richtigen Zitierweise, etc. geben.
- Empfohlene Literatur:
- Filipovic, Alexander/Lange, Christian/Lappen, Friedolf/Neimes, Karl/Loiero, Salvatore: Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten in der Theologie, Bamberg 2003. (sehr zum Kauf empfohlen!, erhältlich im Dekanat zu 2,- Euro);
- Raffelt, Albert: Theologie studieren. Wissenschaftliches Arbeiten und Medienkunde, Freiburg i.Br. (Herder) 2003.
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Grundfragen des Kirchenrechts und des kirchlichen Verfassungsrechts -
- Dozent/in:
- Alfred E. Hierold
- Angaben:
- Vorlesung, 3 SWS, D II
- Termine:
- Di, 10:15 - 12:00, U2/204
Mi, 16:15 - 17:00, U2/130
- Inhalt:
- Die Kirche ist, wie das Zweite Vatikanische Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" erklärt hat, ihrem Selbstverständnis nach Glaubens-, Heils- und Rechtsgemeinschaft in untrennbarer Einheit. Die Vorlesung befasst sich mit dieser Thematik. Sie bietet eine Einführung in die Grundlagen der kirchlichen Rechtsordnung und in das kirchliche Verfassungsrecht und stellt verschiedene Versuche einer theologischen Fundierung des Kirchenrechts vor. Schließlich werden auch die in den Sakramenten der Taufe und Firmung begründeten Grundpflichten und Grundrechte der Gläubigen sowie die besonderen Pflichten und Rechte der Kleriker behandelt.
- Empfohlene Literatur:
- Joseph LISTL, Heribert SCHMITZ (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 21999;
- Klaus LÜDICKE (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (Loseblatt-Ausgabe), Essen 1984 ff.;
- Peter KRÄMER, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart-Berlin-Köln 1992;
- N. RUF, Das Recht der katholischen Kirche nach dem Codex Iuris Canonici, Freiburg 41984;
- H. HEIMERL, H. PREE, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien-New York 1983.
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Kirchliches Eherecht -
- Dozent/in:
- Alfred E. Hierold
- Angaben:
- Vorlesung, 2 SWS, D II, Mag., Fachw.: Gymn
- Termine:
- Mo, 14:15 - 16:00, U2/133
- Inhalt:
- Für das Eingehen der Ehe stellt die Kirche hohe Anforderungen auf. In dieser Vorlesung soll der gesamte Bereich des kirchlichen Eherechts auf dem Hintergrund der kirchlichen Lehre über die Ehe behandelt werden: die Ehefähigkeit ebenso wie der Ehewille und die Eheschließungsform. Zugleich wird ein Einblick in Fragen des staatlichen Eherechts und der kirchlichen Ehegerichtsbarkeit geboten.
- Empfohlene Literatur:
- Joseph LISTL / Heribert SCHMITZ (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 21999, §§ 83-91;
- Klaus LÜDICKE (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (Loseblatt-Ausgabe), Essen 1984 ff.;
- Peter KRÄMER, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart-Berlin-Köln 1992, 102-143;
- Josef PRADER, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen. 4. Aufl. 2001;
- Hartmut ZAPP, Kanonisches Eherecht, Freiburg 71988.
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Wann ist man ein Mann? - Mann und Frau im (Kirchen-)Recht [Mann und Frau im (Kirchen-)Recht] -
- Dozent/in:
- Friedolf Lappen
- Angaben:
- Blockseminar, 1 SWS, benoteter Schein, Gender und Diversität
- Termine:
- Blockveranstaltung 25.11.2005-26.11.2005 Mo-Fr, Sa, So, 15:00 - 18:00, U2/130
Vorbesprechung: Mittwoch, 19.10.2005, 16:00 - 17:00 Uhr, U2/130
- Voraussetzungen / Organisatorisches:
- Das Seminar richtet sich an Studierende, die schon ein wenig mit der Theologie vertraut sind. Ergänzend zur obligatorischen Vorbesprechung wird um Anmeldung beim Seminarleiter gebeten unter friedolf.lappen@ktheo.uni-bamberg.de oder persönlich im Raum U2/135.
- Inhalt:
- Ein Mann kann nur eine Frau, eine Frau kann nur einen Mann heiraten (c. 1055). Nur ein Mann kann geweiht werden (c. 1024). Männer können nur Männerorden, Frauen nur Frauenorden beitreten. Nicht nur das Kirchenrecht hängt eine Fülle von Rechtsfolgen an die Geschlechtsbestimmung.
Wie aber wird das Geschlecht bestimmt? Dieser (unbefriedigend gelösten) Frage möchte das Seminar nachgehen. Aus der Sicht des Rechtes und im Dialog mit der Genderforschung soll herausgearbeitet werden, wie die Geschlechterrollen im Rechtsleben der Kirche beschrieben und zugewiesen werden.
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