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Lehrveranstaltungen

 

Ausgewählte Probleme der Sozialstrukturanalyse: Diskriminierung: Wie theoretisch und empirisch fassen?

Dozent/in:
Miriam Schmaus
Angaben:
Seminar, 3 SWS
Termine:
Einzeltermin am 28.4.2017, Einzeltermin am 5.5.2017, Einzeltermin am 12.5.2017, Einzeltermin am 19.5.2017, 12:00 - 19:00, F21/03.03
Achtung! Seminar wurde in ein Blockseminar umgewandelt. Die Blocktermine sind angegeben
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Im Rahmen der Veranstaltung können 5 ECTS (oder vergleichbare Nachweise für Studierende anderer Fachrichtungen) erworben werden. Der Leistungsnachweis ist dabei an die Übernahme einer Seminarpräsentation (Referat), sowie an das Verfassen einer Seminararbeit gekoppelt. Eingebracht werden können die so erworbenen Punkte in die folgenden Module:
D. 1 Studienschwerpunkt Bildung, Arbeit, Familie und Lebenslauf (D.1.1 E)
D. 2 Studienschwerpunkt Bevölkerung, Migration und Integration (D.2.1 D)
E.1 Kontextstudium
Teilnahmevoraussetzungen gibt es keine
ACHTUNG: Blockveranstaltung
Inhalt:
Es ist kaum möglich, sich mit gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen, ohne auf das Thema der Diskriminierung zu stoßen. Gerade wenn ethnische Ungleichheiten, beispielsweise im Schulsystem oder auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt zur Debatte stehen, werden häufig diskriminierende Praktiken oder Verhaltensweisen thematisiert. Dabei unterscheiden sich verschiedene Lager und auch wissenschaftliche Fachrichtungen zum Teil deutlich in ihrem Verständnis davon, welche Praktiken oder Verhaltensweisen als diskriminierend zu verstehen sind. Ist es diskriminierend als Voraussetzung für die Verbeamtung die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines europäischen Mitgliedstaates festzulegen? Oder beginnt Diskriminierung erst, wenn Erbil die Wohnung nicht bekommt, weil er Türke ist oder Agnieszka nicht befördert wird, weil ihr Chef um seine Aufträge fürchtet?
Diesen und ähnlichen aufgeladenen Definitionsfragen wird sich im ersten Teil des Seminars gewidmet: Wer definiert was als Diskriminierung und welche Konsequenzen ergeben sich aus den unterschiedlichen Sichtweisen?
Da sich der Diskriminierung allerdings nicht nur theoretisch, sondern auch methodisch auf unterschiedlichste Weise genähert wird, wird sich im zweiten Teil des Seminars mit dem Methodenarsenal zur Messung von Diskriminierung beschäftigt: Welche Rückschlüsse können aus welchen Befunden gezogen werden? Gibt es einen Königsweg um Diskriminierungsfragen zu beantworten? Und ist Diskriminierung überhaupt messbar?

 

S: Ausgewählte Probleme der Migrationssoziologie: Diskriminierung: Wie theoretisch und empirisch fassen?

Dozent/in:
Miriam Schmaus
Angaben:
Seminar, 3 SWS
Termine:
Einzeltermin am 28.4.2017, Einzeltermin am 5.5.2017, Einzeltermin am 12.5.2017, Einzeltermin am 19.5.2017, 12:00 - 19:00, F21/03.03
Achtung! Seminar wurde in ein Blockseminar umgewandelt: Die Blocktermine sind angegeben
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Im Rahmen der Veranstaltung können 5 ECTS (oder vergleichbare Nachweise für Studierende anderer Fachrichtungen) erworben werden. Der Leistungsnachweis ist dabei an die Übernahme einer Seminarpräsentation (Referat), sowie an das Verfassen einer Seminararbeit gekoppelt. Eingebracht werden können die so erworbenen Punkte in die folgenden Module:
D. 1 Studienschwerpunkt Bildung, Arbeit, Familie und Lebenslauf (D.1.1 E)
D. 2 Studienschwerpunkt Bevölkerung, Migration und Integration (D.2.1 D)
E.1 Kontextstudium
Teilnahmevoraussetzungen gibt es keine

ACHTUNG: Blockveranstaltung
Inhalt:
Es ist kaum möglich, sich mit gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen, ohne auf das Thema der Diskriminierung zu stoßen. Gerade wenn ethnische Ungleichheiten, beispielsweise im Schulsystem oder auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt zur Debatte stehen, werden häufig diskriminierende Praktiken oder Verhaltensweisen thematisiert. Dabei unterscheiden sich verschiedene Lager und auch wissenschaftliche Fachrichtungen zum Teil deutlich in ihrem Verständnis davon, welche Praktiken oder Verhaltensweisen als diskriminierend zu verstehen sind. Ist es diskriminierend als Voraussetzung für die Verbeamtung die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines europäischen Mitgliedstaates festzulegen? Oder beginnt Diskriminierung erst, wenn Erbil die Wohnung nicht bekommt, weil er Türke ist oder Agnieszka nicht befördert wird, weil ihr Chef um seine Aufträge fürchtet?
Diesen und ähnlichen aufgeladenen Definitionsfragen wird sich im ersten Teil des Seminars gewidmet: Wer definiert was als Diskriminierung und welche Konsequenzen ergeben sich aus den unterschiedlichen Sichtweisen?
Da sich der Diskriminierung allerdings nicht nur theoretisch, sondern auch methodisch auf unterschiedlichste Weise genähert wird, wird sich im zweiten Teil des Seminars mit dem Methodenarsenal zur Messung von Diskriminierung beschäftigt: Welche Rückschlüsse können aus welchen Befunden gezogen werden? Gibt es einen Königsweg um Diskriminierungsfragen zu beantworten? Und ist Diskriminierung überhaupt messbar?



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