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Medienrecht BA V-a [Medienrecht BA V-a] -
- Dozent/in:
- Gero Himmelsbach
- Termine:
- Einzeltermin am 27.4.2023, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Einzeltermin am 4.5.2023, Einzeltermin am 11.5.2023, 8:30 - 10:15, Online-Meeting
Einzeltermin am 15.6.2023, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Einzeltermin am 22.6.2023, Einzeltermin am 29.6.2023, 8:30 - 10:15, Online-Meeting
Einzeltermin am 13.7.2023, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Einzeltermin am 20.7.2023, 8:30 - 10:15, Online-Meeting
Die Vorlesung findet teilweise in Präsenz, teilweise online statt.
- Inhalt:
- Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit jedoch nicht uneingeschränkt. Gegenstand der Vorlesung sind Inhalte und Schranken der Medienfreiheiten. Dazu gehören das Recht der Recherche (z.B. Auskunftsansprüche, Gerichtsberichterstattung), das Recht der Wortberichterstattung (z.B. äußerungsrechtliche Ansprüche wie Gegendarstellung oder Schmerzensgeld ) und das Recht am eigenen Bild.
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