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Bachelor

Politische Theorie

 

PWB-PT-PS: Weltbürger, Weltrecht, Weltparlament! Weltstaat? - Überlegungen zu einer globalen politischen Philosophie

Dozent/in:
Michael Gerten
Termine:
Mo, 10:00 - 12:00, F21/03.01
Inhalt:
Die Gegenwart zeigt auf erschreckende Weise einmal mehr, worauf Immanuel Kant schon 1795 in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ in historisch prägender Weise hingewiesen hat: auf den notwendigen Zusammenhang von nationalen Rechtszuständen und wahrhaftem Völkerfrieden. Ein dauerhafter Friede, so Kant, der mehr als die bloße Abwesenheit von Krieg ist, setzt eine Entwicklung aller Staaten hin zu einer ‚republikanischen Verfassung‘ voraus (in heutiger Terminologie: zu rechtstaatlichen Demokratien). Aber nicht nur in den Staaten, sondern auch zwischen ihnen soll dem Recht die fundierende Ordnungsfunktion zukommen.

Kant vergaß dabei weder das einzelne Individuum (jedem Menschen, selbst Staatenlosen, kommen in allen Staaten grundsätzliche Rechte als „Weltbürger“ zu) noch den globalen Zusammenhang: Zwischen der Alternative eines globalen Bundesstaates und eines Staatenbundes argumentiert Kant für den letzteren. Tatsächlich ergibt sich mit der Verbindung von innerstaatlichem und interstaatlichem Recht ein folgenschweres Grundproblem der politischen Philosophie: Das innerstaatliche Recht ist mit einer Zwangsgewalt ausgestattet, die Recht notfalls erzwingt, indem sie Unrecht mit Gewalt verhindert oder zumindest im Nachhinein sanktioniert. Eine solche Zwangsgewalt aber bildet die eigentliche Schwierigkeit der internationalen Beziehungen: Interstaatliche Gewalt begründet sich zumindest verbal immer aus einem echten oder vermeintlichen Recht, bedeutet aber letztlich Krieg und eben nicht Frieden. Eine allen Staaten übergeordnete Zwangsgewalt wiederum stände tendenziell in der Gefahr, die Souveränität der Staaten und damit diese selbst aufzuheben oder gar eine total-totalitaristische Tyrannei zu werden.

Mit der Gründung der Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg ist – jedenfalls rein prinzipiell betrachtet – ein entscheidender historischer Schritt getan worden, dem weitere folgten, etwa 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Charta) und 1998 der (außerhalb der Vereinten Nationen gegründete) Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Bei allen prinzipiellen Fortschritten dokumentiert die gegenwärtige Lage jedoch einmal mehr die Unzulänglichkeit der aktuellen Strukturen dieser internationalen Organisationen: Der für den Weltfrieden so wichtige UN-Sicherheitsrat leidet unter mangelnder Legitimation. Dass zudem die fünf nicht-gewählten ständigen Mitglieder bei Resolutionen ein Vetorecht haben, führt zu der absurden Konsequenz, dass etwa ein Angriffskrieg seitens eines ständigen Mitgliedes nur einstimmig verurteilt werden kann. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof wiederum können nur Bürger von Staaten angeklagt werden, die diesen vorher vertraglich anerkannt und ratifiziert haben (dazu gehören weder die USA noch die Russische Föderation).

Strukturelle Schwächen der gegenwärtigen Weltordnung (nicht nur politischer, sondern auch wirtschaftlicher Art!) lassen alternative Ideen als sinnvoll erscheinen. Darunter wird das Seminar vor allem die Ideen eines demokratischen gewählten Weltparlamentes sowie eines prinzipiellen Fortschritts vom Völkerrechts- zum Weltrechtsgedanken untersuchen, bei dem auch die globale Wirtschaftsordnung thematisiert werden muss.

Das Seminar findet durchgehend in der Form des Sokratischen Dialogs statt und setzt Bereitschaft zum Selbstdenken und Diskutieren voraus.
Empfohlene Literatur:
Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Königsberg 1795 (seither zahllose Ausgaben).
Angelika Emmerich-Fritsche: Vom Völkerrecht zum Weltrecht. Berlin 2007.
Jo Leinen/Andreas Bummel: Das demokratische Weltparlament. Eine kosmopolitische Vision. Bonn 2017.



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