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Lehrveranstaltungen

 

Das philosophische Problem der Einheit der Vernunft

Dozent/in:
Michael Gerten
Angaben:
Seminar/Hauptseminar/Proseminar/Übung, 2 SWS, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Kultur und Bildung, Erweiterungsbereich, Modulstudium, Frühstudium
Termine:
Mo, 16:00 - 18:00, U5/02.18
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Gasthörerverzeichnis Studium Generale KulturPLUS Erweiterungsbereich Modulstudium Frühstudium
BA-Philosophie: Basismodul3 (tP), Aufbaumodul 2 (tP), Vertiefungsmodul 2 (tP);
MA-Philosophie: Kernmodul 2 (tP), freie Spezialisierung, Public Ethics;
LA-Philosophie: Basismodul 3 (tP), Vertiefungsmodul LA4;
[Falls es geht: Öffnung auch für:] Masterstudiengang Public Theology = Öffentliche Theologie
Inhalt:
Seit den alten Griechen ist ‚logos‘ ein Grundterminus der Philosophie. Neben ‚Rede‘ und ‚Sprache‘ ist ‚Vernunft‘ eine der möglichen deutschen Übersetzungen schillernden, vieldeutigen griechischen Wortes. Eingedeutscht lebt es in den Wörtern ‚logisch‘ und ‚Logik‘ weiter, Wörter, deren Bedeutung eher mit dem Begriff des Denkens verbunden ist: ‚denknotwendig‘, ‚Lehre vom Denken‘. Das Lateinische ‚ratio‘ wiederum kann im Deutschen zwei Bedeutungen haben: ‚Verstand‘ (der für das Denken zuständig ist), aber eben auch ‚Vernunft‘, die zwar nicht ohne das Denken auftritt, in einem bestimmten Sinne jedoch noch über den ‚bloßen‘ Verstand hinausreicht. Mit ‚logos‘, ‚ratio‘, ‚Vernunft‘ ist schon im Alltagsdenken, erst recht in den Wissenschaften etwas Grundlegendes gemeint, das entsprechend auch die Grundlage der ‚Vernunftwissenschaft’ schlechthin, der Philosophie, ausmacht. Diese benutzt nicht nur die Vernunft – das tun im Übrigen ja alle Wissenschaften –, sondern sie ist die einzige Wissenschaft, die sinnvoll auch die Vernunft ausdrücklich thematisieren, d.h. zum Gegenstand ihrer Untersuchung, machen kann. Philosophie ist – so betrachtet – die Untersuchung der Vernunft durch die Vernunft. In ihr richtet sich der ‚logos‘ auf sich selbst – sie ist (wie J.G. Fichte treffend formuliert) ‚Logologie‘. Die Vernunft ist entsprechend nicht nur Ausgangspunkt, sie ist auch Medium (Mittel) und Ziel der Philosophie, etwa in dem Gedanken, die Philosophie soll mittels vernünftigen Denkens und Handelns den Menschen ‚zur Vernunft bringen‘, damit er alle seine Verhältnisse, alle Wirklichkeit (auch die der Wissenschaft ‚Philosophie‘) vernunftgemäß gestalte. Nun werden aber in gängigen philosophischen Lehrmeinungen theoretische und praktische Vernunft, entsprechend auch theoretische und praktische Philosophie unterschieden, oft sogar völlig getrennt voneinander behandelt. Da drängt sich die Frage auf: Von welchem Standpunkt aus wird denn diese Unterscheidung, sofern sie denn vernünftig ist, vollzogen? Die sinnvolle Antwort lautet: natürlich wiederum vom Boden der Vernunft aus. Das zentrale Problem des Seminars wird vielleicht deutlich, wenn man den letzten Satz etwas anders betont: vom Boden der Vernunft aus – im Sinne von: nicht von einer einseitig theoretischen oder einseitig praktischen, sondern vom Boden der Vernunft überhaupt aus, die noch über der Unterscheidung oder gar Trennung der beiden Aspekte oder Momente der Vernunft stehen muss. Damit ist das systematische Problem der Einheit der Vernunft ausgesprochen, das als Thema der philosophia perennis (d.h. der ‚immerwährenden Philosophie‘) auf- und absteigende Konjunkturzyklen aufweist. Den historischen Mittelpunkt der Lehrveranstaltung wird eine Epoche der Philosophiegeschichte bilden, die das systematische Problem der Einheit der Vernunft ganz ausdrücklich zu einem Fundamentalthema der Philosophie gemacht und damit tatsächlich auch auf ein vorher und nachher kaum erreichtes Reflexionsniveau gehoben hat: gemeint sind Immanuel Kant und die auf ihn folgende Periode des sogenannten „Deutschen Idealismus“. Anhand von einschlägigen Texten soll zunächst ein entsprechendes Problembewusstsein erarbeitet, dann aber auch die verschiedenen Lösungsvorschläge verstanden und auf ihre Tragfähigkeit hin geprüft werden. Das eigentliche Ziel des Seminars ist natürlich nicht, historische Kenntnisse anzusammeln, sondern die Teilnehmer zum Selbstdenken, zu vernünftiger Erkenntnis der Vernunft zu bringen, oder kurz: zu ‚Logologen‘ auszubilden. Insofern kann die Lehrveranstaltung auch als Anleitung zum selbständigen Philosophieren verstanden werden!
Das Seminar wird durchgehend in der Form des Sokratischen Dialogs durchgeführt.

 

Moral oder Recht? Das Problem einer Grundlegung der Politischen Theorie

Dozent/in:
Michael Gerten
Angaben:
Blockseminar, 2 SWS, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Kultur und Bildung, Erweiterungsbereich, Modulstudium, Frühstudium
Termine:
Blockseminar, Raum und Zeit nach Vereinbarung
Voraussetzungen / Organisatorisches:
BA-Philosophie: Basismodul2 (pP), Aufbaumodul 1 (pP), Vertiefungsmodul 1 (pP);
MA-Philosophie: Kernmodul 1 (pP), Schwerpunktmodul(pP), freie Spezialisierung, Public Ethics;
LA-Philosophie: Basismodul 2 (pP), Vertiefungsmodul LA4;
Inhalt:
In der Regel versteht man Moral als normative Grundlage der Politik, entsprechend Ethik (als philosophische Reflexion der Moral), als wissenschaftliche normative Grundlage der Politischen Theorie (genauer: Politischen Philosophie). Nun enthält aber nicht nur die Moral Normen des interpersonalen, gesellschaftlichen Zusammenlebens, vielmehr wird Letzteres auch durch das Recht geordnet. Bevor das jeweiligen Verhältnis zur Politik bzw. zur Politischen Philosophie bestimmt wird, muss also sinnvollerweise die Frage nach dem Verhältnis von Moral und Recht, und auf der wissenschaftlichen Reflexionsebene von Morallehre (Ethik) und Rechtslehre (Juridik) gestellt und beantwortet werden.

Dieses Verhältnis wird in der Regel als eines der Unterordnung interpretiert: Recht wird als Teil der Moral angesehen, dieser also untergeordnet; entsprechend wird die Juridik als Teilwissenschaft der Ethik konzipiert. Im Gegensatz dazu geht das Seminar jedoch von der Hypothese einer relativen Eigenständigkeit der Bereiche Moral und Recht bzw. Ethik und Juridik aus. Diese Hypothese soll entfaltet, geprüft und auf ihre Folgen für die Grundlegung einer Politischen Philosophie hin untersucht werden. Dabei wird mit dem Grundthema der Sozialphilosophie begonnen. Dieses ist das sog. „Zwischenmenschliche“; genauer: das Miteinander, aber auch das Nebeneinander und mögliche Gegeneinander von Personen, oder kurz: die Interpersonalität. Es geht also im Seminar zunächst um die Frage: Was ist überhaupt das ‚Soziale‘? Was sind interpersonale Relationen im Allgemeinen und in welche Grundformen spezifizieren sie sich? Das setzt wiederum eine Klärung des Begriffs der Person voraus. Beide, der Begriff der Person und der der Interpersonalität, bedingen sich gegenseitig: „Der Mensch […] wird nur unter Menschen ein Mensch“ (J.G. Fichte); ‚Person‘ kann nur zureichend im Zusammenhang mit ‚Interpersonalität‘ verstanden werden.

Es wird sich zeigen, ob und inwiefern für die Bestimmung der Person überhaupt wie interpersonaler Verhältnisse dem Begriff der Freiheit der Rang des grundsätzlichen Prinzips gebührt. Personen sind nicht nur Natur-, sondern Freiheitswesen, interpersonale Verhältnisse nicht einfach Natur-, sondern Freiheitsverhältnisse. Von Begriff und Problem der Freiheit aus ergeben sich die weiteren Fragen des Seminars:

Wie unterscheiden sich Willensfreiheit und Handlungsfreiheit?

Worin unterscheidet sich die ethische Frage nach der vernunftgemäßen Moralität/Sittlichkeit des Freiheitsgebrauchs von der juridischen Frage nach dem vernunftgemäßen Recht des Freiheitsgebrauchs; entsprechend: wie unterscheiden sich Sittengesetz und Rechtsgesetz?

Wie verhalten sich innerhalb der Rechtslehre positives Recht (Gesetze, Legalität) und Vernunftrecht bzw. Naturrecht (Legitimität)?

Wie verhalten sich schließlich Freiheit und Recht zur politisch bedeutsamen Frage der Macht und welche Rolle spielt in dieser Begriffsdreiheit von Freiheit, Recht und Macht der Staat (Staatsrecht, Rechtsstaat) bzw. eine Staatenunion (Völkerrecht, Weltrecht)? Welches sind die Aufgaben, welches die Grenzen des Staates, überhaupt der Politik, zwischen den Extremen Anarchie und Totalitarismus?

Die Lehrveranstaltung schließt mit Überlegungen über den Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit, gerade auch mit Blick auf die Chancen und Gefahren der gegenwärtigen Globalisierung, auf die damit drohende Verdinglichung das Menschen durch den weltweit zu beobachtenden Siegeszug der ‚kapitalistischen‘ Wirtschaftsform mit ihrer Ökonomisierung aller Wirklichkeitsbereiche und durch entfremdende Formen der Digitalisierung.
Prüfungsform: Hausarbeit nach dem Seminar.



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