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Lehrveranstaltungen

 

PWB-PT-PS: Freiheit, Recht, Macht. Philosophische Grundlegung des Politischen

Dozent/in:
Michael Gerten
Angaben:
Seminar, 2 SWS, ECTS: 5, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Zentrum für Interreligiöse Studien, Modulstudium, Frühstudium
Termine:
Mo, 12:00 - 14:00, F21/01.35
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Anmeldung in FlexNow vom 25.03.2021 bis 08.04.2021, zwingend notwendig
Um den VC nutzen zu können, müssen Sie sich bis zum 08.04.2021 in FlexNow zur Prüfung anmelden, Sie werden dann automatisch in den VC eingeschrieben.

Abmeldung in FlexNow bis 23.04.2021 möglich

Wichtiger Hinweis:
Diese Lehrveranstaltung ist ein Proseminar, bitte kontrollieren Sie, ob Ihr Modulhandbuch ein Proseminar vorsieht. Ein Proseminar ist kein Seminar.

Leistungsnachweis:
Hausarbeit

Wichtig:
Bitte abonnieren Sie außerdem politikwissenschaft-liste.sowi@uni-bamberg.de über die Seite iam.uni-bamberg.de (und dort dann "Verteilergruppen Eigene Mitgliedschaften") und beachten Sie die Hinweise zum Studium der Politikwissenschaft
(Stand: 17.03.2021)
Inhalt:
Sofern Recht eine konkrete Weiterbestimmung allgemeiner interpersonaler, sozialer Zustände bedeutet, ist auch die Rechtslehre Teil einer umfassenderen wissenschaftlichen Disziplin: der Soziallehre.
Entsprechend diesem Abhängigkeitsverhältnis kann auch eine philosophische, d.h. prinzipientheoretische Grundlegung des Rechts und der Rechtslehre nicht einfach mit dem Rechtsbegriff einsetzen, schon gar nicht mit beliebigen Definitionsversuchen desselben. Vielmehr muss mit dem Grundthema der Sozialphilosophie begonnen werden. Dieses ist das sog. „Zwischenmenschliche“; genauer: das Miteinander, aber auch das Nebeneinander und mögliche Gegeneinander von Personen, oder kurz: die Interpersonalität.
Es geht also im Seminar zunächst um die Frage: Was ist überhaupt das ‚Soziale‘? Was sind interpersonale Relationen im Allgemeinen und in welche Grundformen spezifizieren sie sich? Das setzt wiederum eine Klärung des Begriffs der Person voraus. Beide, der Begriff der Person und der der Interpersonalität, bedingen sich gegenseitig: „Der Mensch […] wird nur unter Menschen ein Mensch“ (J.G. Fichte), Person kann nur zureichend im Zusammenhang mit Interpersonalität verstanden werden.
Es wird sich zeigen, ob und inwiefern für die Bestimmung der Person überhaupt wie interpersonaler Verhältnisse dem Begriff der Freiheit der Rang des grundsätzlichen Prinzips gebührt. Personen sind nicht nur Natur- sondern Freiheitswesen, interpersonale Verhältnisse nicht einfach Natur- sondern Freiheitsverhältnisse.

Von Begriff und Problem der Freiheit aus ergeben sich die weiteren Fragen des Seminars:
• Wie unterscheiden sich Willensfreiheit und Handlungsfreiheit?
• Worin unterscheidet sich die ethische Frage nach der vernunftgemäßen Moralität/Sittlichkeit des Freiheitsgebrauchs von der juridischen Frage nach dem vernunftgemäßen Recht des Freiheitsgebrauchs; entsprechend: wie unterscheiden sich Sittengesetz und Rechtsgesetz?
• Wie verhalten sich innerhalb der Rechtslehre positives Recht (Gesetze, Legalität) und Vernunftrecht bzw. Naturrecht (Legitimität)?
• Wie verhalten sich schließlich Freiheit und Recht zu Macht und welche Rolle spielt in dieser Begriffsdreiheit von Freiheit, Recht und Macht der Staat (Staatsrecht, Rechtsstaat) bzw. eine Staatenunion (Völkerrecht, Weltrecht)? Welches sind die Aufgaben, welches die Grenzen des Staates?

Das Seminar schließt mit Überlegungen über den Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit, gerade auch mit Blick auf die Chancen und Gefahren der gegenwärtigen Globalisierung, auf den weltweit zu beobachtenden Siegeszug der ‚kapitalistischen‘ Wirtschaftsform und auf dadurch drohende Ökonomisierung aller Wirklichkeitsbereiche.

Das Seminar wird durchgehend in der Form des Sokratischen Dialogs durchgeführt.

 

PWB-PT-S: Menschenrechte und ihre politische und transkulturelle Bedeutung

Dozent/in:
Michael Gerten
Angaben:
Seminar, 2 SWS, ECTS: 6, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Zentrum für Interreligiöse Studien, Modulstudium, Frühstudium
Termine:
Einzeltermin am 15.6.2021, Einzeltermin am 22.6.2021, 12:00 - 14:00, Online-Meeting
Einzeltermin am 25.6.2021, 14:00 - 19:00, F21/01.37
Einzeltermin am 29.6.2021, 12:00 - 14:00, Online-Meeting
Einzeltermin am 3.7.2021, 9:30 - 15:30, F21/01.37
Einzeltermin am 6.7.2021, Einzeltermin am 13.7.2021, 12:00 - 14:00, Online-Meeting
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Anmeldung in FlexNow vom 25.03.2021 bis 08.04.2021, zwingend notwendig
Um den VC nutzen zu können, müssen Sie sich bis zum 08.04.2021 in FlexNow zur Prüfung anmelden, Sie werden dann automatisch in den VC eingeschrieben.

Abmeldung in FlexNow bis 23.04.2021 möglich

Wichtiger Hinweis:
Diese Lehrveranstaltung ist ein Seminar, bitte kontrollieren Sie, ob Ihr Modulhandbuch ein Seminar vorsieht. Ein Seminar ist kein Proeminar.

Leistungsnachweis:
Hausarbeit

Wichtig:
Bitte abonnieren Sie außerdem politikwissenschaft-liste.sowi@uni-bamberg.de über die Seite iam.uni-bamberg.de (und dort dann "Verteilergruppen Eigene Mitgliedschaften") und beachten Sie die Hinweise zum Studium der Politikwissenschaft
(Stand: 17.03.2021)
Inhalt:
Eine politisch-philosophische Behandlung des Themas ‚Menschenrechte‘ hat zum Ziel eine fundierte (d.h. ausreichend begründete), klare und deutliche (und nicht: dunkle, verworrene) und einheitliche (nicht unsystematisch zusammengestoppelte) Lehre. Diese impliziert zugleich eine ebensolche Lehre von der Menschenwürde. Beides ist nur einer rein rationalen, transempirischen Denkweise zugänglich.
Allerdings beginnt die Lehrveranstaltung empirisch, nämlich mit einem historischen Abriss der Geschichte der Menschenrechtsproblematik. Dies soll einstimmen auf die eigentlich systematischen Fragen: Was sind Menschenrechte überhaupt? Wie umfassend ist ein Katalog von Menschenrechten? Was ist ihre spezifische politische Bedeutung? Was ist ihre darüberhinausgehende transkulturelle Bedeutung? Und was die Praxis angeht: wie lassen sie sich politisch durchsetzen?
Diese Fragen setzen als entscheidende Frage voraus: Welchen Geltungsstatus haben Menschenrechte und wie lässt sich ihre Geltung oder Nichtgeltung begründen?
In der Frage nach Geltung und Begründung der Geltung von Menschenrechten liegt auch der Hauptstreitpunkt in der Geschichte der Menschenrechtsproblematik. Hier sind generell zwei Ansichten möglich:
1. Die universalistische Ansicht: Menschenrechte gelten universell für jeden Menschen in jeder Epoche und jeder Kultur.
2. Die relativistische Ansicht: Menschenrechten kommt nur relative Geltung zu. Ihre Geltung ist abhängig von veränderlichen Faktoren wie Zeit (Geschichte), Geographie, Kultur, Religion usw.
Es liegt auf der Hand, dass eine politische Durchsetzung von weltweiten Menschenrechten von einer Beantwortung der Geltungs- und Begründungsfrage abhängt. Diese wird damit zur Zentralfrage der Menschenrechtsthematik.
Im Seminar werden beide genannten Ansichten zur Geltungs- und Begründungsfrage historisch und systematisch differenziert. Es wird sich zeigen, dass der relativistische Ansatz schwerwiegende philosophisch-logisch Argumentationsfehler begeht. Diesen korrespondieren allerdings auf der gegnerischen Seite der Universalisten ebenfalls verbreitete Argumentationsfehler, nämlich der Versuch, die universalistische Ansicht durch Berufung auf nicht universalistische Begründungsfundamente (wie etwa eine bestimmte Geschichte oder eine bestimmte Religion) zu stützen.

Das Seminar wird durchgehend in der Form des Sokratischen Dialogs durchgeführt.



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