Kirche
- Dozent/in
- Simon Kerwagen
- Angaben
- Seminar
2 SWS
Zeit und Ort: Do 14:00 - 16:00, OK8/02.04
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- FlexNow-Anmeldung nur über "Prüfungen"
Modulzuordnung:
- Aufbaumodul Systematische Theologie (dogmatisches Seminar)
- MA Öffentliche Theologie
- Inhalt
- Im Apostolikum bekennen Christen sonntäglich ihren Glauben an den „den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben.“ Als Lehre von der Kirche etablierte sich in der Dogmatik der Terminus „Ekklesiologie“ in Bezug auf den griechisch-neutestamentlichen Begriff ekklesia, der sowohl einzelne Gemeinden als auch die Gesamtheit der christlichen Gemeinden bezeichnete. Klassische ekklesiologische Topoi sind neben den bereits im Credo benannten Attributen der Heiligkeit und Katholizität der Kirche das Verhältnis von verborgener und sichtbarer Kirche, von Kirche und Staat, die Ämter der Kirche und, in protestantischer Tradition, das Priestertum aller Gläubigen. Neben der Erarbeitung ekklesiologischer Grundbegriffe sollen im Seminar auch religionsoziologische und kirchentheoretische Perspektiven Berücksichtigung finden. Dabei wird es nicht nur darum gehen, die Troeltsche Differenzierung von Kirche, Sekte und Mystik sowie jüngere religionssoziologische Untersuchungen zu diskutieren, sondern auch die Frage nach zukünftigen Organisationsformen und Reformen der durch demographischen Wandel und Austritte schrumpfenden Volkskirchen zu erörtern. Lässt sich angesichts dessen überhaupt noch die Rede von „Volkskirche“ aufrechterhalten und wenn ja, worin könnte deren Sinngehalt liegen? Handelt es sich bei den staatskirchenrechtlichen Privilegen der deutschen Volkskirchen um überkommene und zu überwindende Relikte aus der frühen Neuzeit oder gibt es bis heute, auch im Hinblick auf den Islam, gute gesellschaftliche und staatliche Gründe für eine Konfessionalisierung religiöser Gemeinschaften? Welche grundsätzlich unterschiedlichen ekklesiologischen Selbstverständnisse kommen darin zum Ausdruck, dass der leitende Geistliche in deutschen Landeskirchen entweder als Bischof, Landessuperintendent oder Präses bezeichnet wird? Diesen und vielen weiteren Fragen soll im Seminar nachgegangen werden.
- Empfohlene Literatur
- Literatur in Auswahl:
Christian Albrecht (Hg.): Kirche, Tübingen 2011.
Ernst Troeltsch: Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen, Tübingen 1912.
- Institution: Lehrstuhl für Evangelische Theologie mit Schwerpunkt für Systematische Theologie und theologische Gegenwartsfragen
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