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  Die Jugendhilfe im Strafverfahren: Auftrag, Methodik und praktische Umsetzung

Dozent/in
Sven Hartmann

Angaben
Blockseminar
2 SWS, Modul MA EBWS HF SozPäd ABK-PR 1-B (Gesprächsführung), (Sozialpädagogische Handlungsformen)
Zeit und Ort: Einzeltermin am 12.6.2015 14:00 - 18:00, KR12/02.01; Einzeltermin am 15.6.2015 8:30 - 13:00, Raum n.V.; Einzeltermin am 19.6.2015 14:00 - 16:00, MG2/01.03; Einzeltermin am 20.6.2015 10:00 - 14:00, MG2/01.03; Einzeltermin am 24.6.2015 12:00 - 16:00, Raum n.V.; Einzeltermin am 3.7.2015 11:00 - 16:00, MG2/02.04; Bemerkung zu Zeit und Ort: Montag, 15.06.2015: Exkursion Amtsgericht Bamberg (Jugendschöffengericht); Mittwoch, 24.06.2015: Exkursion Justizvollzugsanstalt Ebrach
Vorbesprechung: 21.5.2015, 16:00 - 18:00 Uhr, Raum M3/00.16

Inhalt
Kaum ein Bereich der Sozialen Arbeit ist mit derart widersprüchlichen Aufgaben und Erwartungen konfrontiert wie die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS). Im Spannungsfeld zwischen JugendHILFE und STRAFjustiz ist die JuHiS als Repräsentant einer helfenden Institution grundsätzlich dem Wohl des jungen Menschen verpflichtet und bedient sich dabei der allgemeinen sozialpädagogischen Methodik. In Verfahren vor den Jugendgerichten bringt sie die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte zur Geltung und äußert sich umfassend zu den Maßnahmen die zu ergreifen sind.

Das Seminar beleuchtet die grundlegende Aufgabenstellung der JuHiS unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven von Jugendhilfe und Jugendstrafrecht. Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt dabei auf dem Erst- bzw. Ermittlungsgespräch sowie der darauf aufbauenden schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Jugendgericht.

Im Rahmen einer abschließenden Exkursion sollen schließlich die Rechtsfolgen einer Jugendstraftat anhand ausgewählter ambulanter Maßnahmen (Täter-Opfer-Ausgleich, Anti-Gewalt-Training, Sozialer Trainingskurs u.ä.) verdeutlicht werden.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Sozialpädagogik

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