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Japanisch: Sprachpraxis A1: Japanisch 2 -
- Angaben:
- Sprachpraktische Ausbildung, 4 SWS, ECTS: 3, Studium Generale, Japanisch
- Voraussetzungen / Organisatorisches:
- Erfolgreicher Abschluss von Japanisch 1, bzw. ausreichende Vorkenntnis von Hiragana- und Katakana-Zeichen und elementarer Grammatik (Partikeln, I- und Na-Adjektive und Verben in der höflichen Form).
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