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Gaststudierendenverzeichnis >> Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften >> Bachelor-/Master-Studiengang Politikwissenschaft >> Bachelor >>

Politische Theorie

 

PWB-PT-PS: Moral oder Recht? Das Problem einer Grundlegung der Politischen Theorie (Blockseminar)

Dozent/in:
Michael Gerten
Termine:
Blockseminar. Raum und Zeit nach Vereinbarung
Inhalt:
In der Regel versteht man Moral als normative Grundlage der Politik, entsprechend Ethik (als philosophische Reflexion der Moral), als wissenschaftliche normative Grundlage der Politischen Theorie (genauer: Politischen Philosophie). Nun enthält aber nicht nur die Moral Normen des interpersonalen, gesellschaftlichen Zusammenlebens, vielmehr wird Letzteres auch durch das Recht geordnet. Bevor das jeweiligen Verhältnis zur Politik bzw. zur Politischen Philosophie bestimmt wird, muss also sinnvollerweise die Frage nach dem Verhältnis von Moral und Recht, und auf der wissenschaftlichen Reflexionsebene von Morallehre (Ethik) und Rechtslehre (Juridik) gestellt und beantwortet werden.
Dieses Verhältnis wird in der Regel als eines der Unterordnung interpretiert: Recht wird als Teil der Moral angesehen, dieser also untergeordnet; entsprechend wird die Juridik als Teilwissenschaft der Ethik konzipiert. Im Gegensatz dazu geht das Seminar jedoch von der Hypothese einer relativen Eigenständigkeit der Bereiche Moral und Recht bzw. Ethik und Juridik aus. Diese Hypothese soll entfaltet, geprüft und auf ihre Folgen für die Grundlegung einer Politischen Philosophie hin untersucht werden.
Dabei wird mit dem Grundthema der Sozialphilosophie begonnen. Dieses ist das sog. „Zwischenmenschliche“; genauer: das Miteinander, aber auch das Nebeneinander und mögliche Gegeneinander von Personen, oder kurz: die Interpersonalität. Es geht also im Seminar zunächst um die Frage: Was ist überhaupt das ‚Soziale‘? Was sind interpersonale Relationen im Allgemeinen und in welche Grundformen spezifizieren sie sich? Das setzt wiederum eine Klärung des Begriffs der Person voraus. Beide, der Begriff der Person und der der Interpersonalität, bedingen sich gegenseitig: „Der Mensch […] wird nur unter Menschen ein Mensch“ (J.G. Fichte); ‚Person‘ kann nur zureichend im Zusammenhang mit ‚Interpersonalität‘ verstanden werden.
Es wird sich zeigen, ob und inwiefern für die Bestimmung der Person überhaupt wie interpersonaler Verhältnisse dem Begriff der Freiheit der Rang des grundsätzlichen Prinzips gebührt. Personen sind nicht nur Natur-, sondern Freiheitswesen, interpersonale Verhältnisse nicht einfach Natur-, sondern Freiheitsverhältnisse. Von Begriff und Problem der Freiheit aus ergeben sich die weiteren Fragen des Seminars:
  • Wie unterscheiden sich Willensfreiheit und Handlungsfreiheit?
  • Worin unterscheidet sich die ethische Frage nach der vernunftgemäßen Moralität/Sittlichkeit des Freiheitsgebrauchs von der juridischen Frage nach dem vernunftgemäßen Recht des Freiheitsgebrauchs; entsprechend: wie unterscheiden sich Sittengesetz und Rechtsgesetz?
  • Wie verhalten sich innerhalb der Rechtslehre positives Recht (Gesetze, Legalität) und Vernunftrecht bzw. Naturrecht (Legitimität)?
  • Wie verhalten sich schließlich Freiheit und Recht zur politisch bedeutsamen Frage der Macht und welche Rolle spielt in dieser Begriffsdreiheit von Freiheit, Recht und Macht der Staat (Staatsrecht, Rechtsstaat) bzw. eine Staatenunion (Völkerrecht, Weltrecht)? Welches sind die Aufgaben, welches die Grenzen des Staates, überhaupt der Politik, zwischen den Extremen Anarchie und Totalitarismus?
Die Lehrveranstaltung schließt mit Überlegungen über den Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit, gerade auch mit Blick auf die Chancen und Gefahren der gegenwärtigen Globalisierung, auf die damit drohende Verdinglichung das Menschen durch den weltweit zu beobachtenden Siegeszug der ‚kapitalistischen‘ Wirtschaftsform mit ihrer Ökonomisierung aller Wirklichkeitsbereiche und durch entfremdende Formen der Digitalisierung.

Das Seminar wird durchgehend in der Form des Sokratischen Dialogs durchgeführt.



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