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Einrichtungen >> Fakultät Katholische Theologie >> Bereich Praktische Theologie >>

Lehrstuhl für Kirchenrecht

 

Das kirchliche Eherecht in konkreten Fällen

Dozent/in:
Alfred E. Hierold
Angaben:
Hauptseminar, 2 SWS, benoteter Schein, D II, Mag., Fachw.: Gymn
Termine:
Do, 14:15 - 16:00, U2/136
Inhalt:
Das Studium soll nicht nur in der Theorie, sondern auch für die Praxis ertüchtigen. Anhand von konkreten Fällen soll beispielhaft die Anwendung des kirchlichen Eherechts in der pastoralen Praxis untersucht werden.
Empfohlene Literatur:
  • Joseph LISTL / Heribert SCHMITZ (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 21999, §§ 83-91;
  • Klaus LÜDICKE (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (Loseblatt-Ausgabe), Essen 1984 ff.;
  • Peter KRÄMER, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart-Berlin-Köln 1992, 102-143;
  • Josef PRADER, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 42001;
  • Hartmut ZAPP, Kanonisches Eherecht, Freiburg 71988.

 

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Theologie - Modul C [Einführung wiss. Arbeiten - Modul C]

Dozent/in:
Friedolf Lappen
Angaben:
Seminar, 1 SWS, ECTS: 3
Termine:
jede 2. Woche Di, 18:00 - 20:00, U2/204
ab 25.10.2005
Inhalt:
Gerade am Anfang eines Studiums ist es wichtig und notwendig, sich mit den grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vertraut zu machen. Leider haben die unterschiedlichen akademischen Fächer ihre je eigenen Traditionen der wissenschaftlichen Arbeit. Im angebotenen Seminar soll das wissenschaftliche Arbeiten in der Theologie anfanghaft vermittelt werden.
Dazu gehört zunächst einmal die Frage: Wo und wie finde ich eigentlich Literatur, die ich für meine Referate und Hausarbeiten brauche? Daher steht zu Beginn des Seminars eine Führung durch die Teilbibliothek 1 auf dem Programm. Dabei soll die Literaturrecherche mit Hilfe des Opac, des Internets sowie der verschiedenen bibliographischen Hilfsmittel in der Theologie kennengelernt und geübt werden. Es wird sich eine Einführung in die theologische Bücherkunde anschließen.
Desweiteren wird es Übungen zur Erfassung der gefundenen Literatur, zur Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit, zur richtigen Zitierweise, etc. geben.
Empfohlene Literatur:
  • Filipovic, Alexander/Lange, Christian/Lappen, Friedolf/Neimes, Karl/Loiero, Salvatore: Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten in der Theologie, Bamberg 2003. (sehr zum Kauf empfohlen!, erhältlich im Dekanat zu 2,- Euro);
  • Raffelt, Albert: Theologie studieren. Wissenschaftliches Arbeiten und Medienkunde, Freiburg i.Br. (Herder) 2003.

 

Grundfragen des Kirchenrechts und des kirchlichen Verfassungsrechts

Dozent/in:
Alfred E. Hierold
Angaben:
Vorlesung, 3 SWS, D II
Termine:
Di, 10:15 - 12:00, U2/204
Mi, 16:15 - 17:00, U2/130
Inhalt:
Die Kirche ist, wie das Zweite Vatikanische Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" erklärt hat, ihrem Selbstverständnis nach Glaubens-, Heils- und Rechtsgemeinschaft in untrennbarer Einheit. Die Vorlesung befasst sich mit dieser Thematik. Sie bietet eine Einführung in die Grundlagen der kirchlichen Rechtsordnung und in das kirchliche Verfassungsrecht und stellt verschiedene Versuche einer theologischen Fundierung des Kirchenrechts vor. Schließlich werden auch die in den Sakramenten der Taufe und Firmung begründeten Grundpflichten und Grundrechte der Gläubigen sowie die besonderen Pflichten und Rechte der Kleriker behandelt.
Empfohlene Literatur:
  • Joseph LISTL, Heribert SCHMITZ (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 21999;
  • Klaus LÜDICKE (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (Loseblatt-Ausgabe), Essen 1984 ff.;
  • Peter KRÄMER, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart-Berlin-Köln 1992;
  • N. RUF, Das Recht der katholischen Kirche nach dem Codex Iuris Canonici, Freiburg 41984;
  • H. HEIMERL, H. PREE, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien-New York 1983.

 

Kirchliches Eherecht

Dozent/in:
Alfred E. Hierold
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, D II, Mag., Fachw.: Gymn
Termine:
Mo, 14:15 - 16:00, U2/133
Inhalt:
Für das Eingehen der Ehe stellt die Kirche hohe Anforderungen auf. In dieser Vorlesung soll der gesamte Bereich des kirchlichen Eherechts auf dem Hintergrund der kirchlichen Lehre über die Ehe behandelt werden: die Ehefähigkeit ebenso wie der Ehewille und die Eheschließungsform. Zugleich wird ein Einblick in Fragen des staatlichen Eherechts und der kirchlichen Ehegerichtsbarkeit geboten.
Empfohlene Literatur:
  • Joseph LISTL / Heribert SCHMITZ (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 21999, §§ 83-91;
  • Klaus LÜDICKE (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (Loseblatt-Ausgabe), Essen 1984 ff.;
  • Peter KRÄMER, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart-Berlin-Köln 1992, 102-143;
  • Josef PRADER, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen. 4. Aufl. 2001;
  • Hartmut ZAPP, Kanonisches Eherecht, Freiburg 71988.

 

Rechtsfragen in der pastoralen Praxis II

Dozent/in:
Alfred E. Hierold
Angaben:
Blockseminar, 2 SWS, D II (Pastoralkurs)
Termine:
Zeit n.V., Priesterseminar
Inhalt:
In Fortführung des Blockseminars aus dem letzten Semester werden weitere Fragen aus der pastoralen Praxis besprochen, wie z.B.:
  • Impulse zur Zusammenarbeit in der Seelsorge
  • Allgemeine gottesdienstliche Richtlinien
  • Messfeier am Vorabend von Sonn- und Feiertagen
  • Beichtbefugnisse des Priesters
  • Spendung der Krankensalbung
Empfohlene Literatur:
Wird zum Beginn der Veranstaltung angegeben.

 

Repetitorium für PrüfungskandidatInnen [Rep Kirchenrecht]

Dozent/in:
Friedolf Lappen
Angaben:
Übung, 2 SWS, Gaststudierendenverzeichnis
Termine:
Do, 10:15 - 11:45, U2/135
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Besuch und Kenntnis der Vorlesungen im Fach Kirchenrecht, Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit
Inhalt:
Das Repetitorium will die kirchenrechtliche Kenntnis erweitern und vertiefen und bereitet so auf die Prüfung im Fach Kirchenrecht vor. Es kann den Besuch der Vorlesungen weder ersetzen noch wird die vollständige Darlegung aller prüfungsrelevanten Inhalte garantiert. Durch die Lektüre weiterführender Texte soll vielmehr Verständnis für die fachspezifischen Fragen gestärkt und der Horizont so erweitert werden.
Schlagwörter:
Kirchenrecht, kanonisches Recht

 

Wann ist man ein Mann? - Mann und Frau im (Kirchen-)Recht [Mann und Frau im (Kirchen-)Recht]

Dozent/in:
Friedolf Lappen
Angaben:
Blockseminar, 1 SWS, benoteter Schein, Gender und Diversität
Termine:
Blockveranstaltung 25.11.2005-26.11.2005 Mo-Fr, Sa, So, 15:00 - 18:00, U2/130
Vorbesprechung: Mittwoch, 19.10.2005, 16:00 - 17:00 Uhr, U2/130
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Das Seminar richtet sich an Studierende, die schon ein wenig mit der Theologie vertraut sind. Ergänzend zur obligatorischen Vorbesprechung wird um Anmeldung beim Seminarleiter gebeten unter friedolf.lappen@ktheo.uni-bamberg.de oder persönlich im Raum U2/135.
Inhalt:
Ein Mann kann nur eine Frau, eine Frau kann nur einen Mann heiraten (c. 1055). Nur ein Mann kann geweiht werden (c. 1024). Männer können nur Männerorden, Frauen nur Frauenorden beitreten. Nicht nur das Kirchenrecht hängt eine Fülle von Rechtsfolgen an die Geschlechtsbestimmung.
Wie aber wird das Geschlecht bestimmt? Dieser (unbefriedigend gelösten) Frage möchte das Seminar nachgehen. Aus der Sicht des Rechtes und im Dialog mit der Genderforschung soll herausgearbeitet werden, wie die Geschlechterrollen im Rechtsleben der Kirche beschrieben und zugewiesen werden.



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