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Lehrveranstaltungen

 

GK: Grundkurs im Einführungsmodul "Theorien und Methoden"

Dozent/in:
Sandra Schardt
Angaben:
Grundkurs, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 5, Einführungsmodul, Grundlagenmodul, Geschichte vermitteln
Termine:
Do, 10:15 - 11:45, KR12/00.16
Einzeltermin am 28.11.2019, Einzeltermin am 5.12.2019, 10:15 - 11:45, U5/02.23

 

PS: Randgruppen und Unterschichten (Gruppe 1)

Dozent/in:
Sandra Schardt
Angaben:
Proseminar, 2 SWS, ECTS: 7, Studium Generale, Basismodul I, Grundlagenmodul, Erweiterungsmodul II
Termine:
Mi, 14:00 - 16:00, KR12/00.16
Inhalt:
Ein großer Teil der Bevölkerung deutschsprachiger Gebiete in der Frühen Neuzeit gehörte aufgrund ihrer Herkunft, ihres Berufes, ihres Vermögens oder ihrer Religion ländlichen oder städtischen Unterschichten an. Ob Gesinde, Heimarbeiter, ehemalige Militärangehörige, Bettler, Vaganten, Straftäter, Unehrliche, Juden, Migranten, Kranke oder Zigeuner – sie alle verband eine vorwiegend negative Bewertung oder gar Diskriminierung durch die frühneuzeitliche Gesellschaft. Oft war ihr Leben gekennzeichnet von Armut, fehlender Ansässigkeit und sozialer Ausgrenzung politisch eingeschränkt durch restriktive Gesetze. Im Proseminar sollen die verschiedenen Existenzmöglichkeiten solcher mit den Begriffen „Randgruppen“ oder „Unterschichten“ bezeichneten Personen untersucht und die (fehlende?) Unterstützung durch kirchliche und weltliche Herrschaft behandelt werden. Handelte es sich bei solchen Menschen lediglich um eine Minderheit an Außenseitern? Wie kommen solche sozialen Einschätzungen zustande und worauf beruhen sie?

Alle Studierenden werden gebeten, am 16.10. zur ersten Sitzung zu erscheinen. Anschließend werden die Teilnehmer aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen auf den Mittwochs- und Donnerstagstermin aufgeteilt.
Empfohlene Literatur:
Friedeburg, Robert von: Lebenswelt und Kultur der unterständischen Schichten in der frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 62). München 2002.
Hippel, Wolfgang von: Armut, Unterschichten, Randgruppen in der Frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 34). München 22013.
Jütte, Robert: Arme, Bettler, Beutelschneider. Eine Sozialgeschichte der Armut in der Frühen Neuzeit. Weimar 2000.
Rheinheimer, Martin: Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450–1850. Frankfurt a. M. 2000.

 

PS: Randgruppen und Unterschichten (Gruppe 2)

Dozent/in:
Sandra Schardt
Angaben:
Proseminar, 2 SWS, ECTS: 7, Studium Generale, Basismodul I, Grundlagenmodul, Erweiterungsmodul II
Termine:
Do, 14:00 - 16:00, KR12/00.16
Inhalt:
Ein großer Teil der Bevölkerung deutschsprachiger Gebiete in der Frühen Neuzeit gehörte aufgrund ihrer Herkunft, ihres Berufes, ihres Vermögens oder ihrer Religion ländlichen oder städtischen Unterschichten an. Ob Gesinde, Heimarbeiter, ehemalige Militärangehörige, Bettler, Vaganten, Straftäter, Unehrliche, Juden, Migranten, Kranke oder Zigeuner – sie alle verband eine vorwiegend negative Bewertung oder gar Diskriminierung durch die frühneuzeitliche Gesellschaft. Oft war ihr Leben gekennzeichnet von Armut, fehlender Ansässigkeit und sozialer Ausgrenzung politisch eingeschränkt durch restriktive Gesetze. Im Proseminar sollen die verschiedenen Existenzmöglichkeiten solcher mit den Begriffen „Randgruppen“ oder „Unterschichten“ bezeichneten Personen untersucht und die (fehlende?) Unterstützung durch kirchliche und weltliche Herrschaft behandelt werden. Handelte es sich bei solchen Menschen lediglich um eine Minderheit an Außenseitern? Wie kommen solche sozialen Einschätzungen zustande und worauf beruhen sie?
Alle Studierenden werden gebeten, am 16.10. zur ersten Sitzung zu erscheinen. Anschließend werden die Teilnehmer aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen auf den Mittwochs- und Donnerstagstermin aufgeteilt.
Empfohlene Literatur:
Friedeburg, Robert von: Lebenswelt und Kultur der unterständischen Schichten in der frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 62). München 2002. Hippel, Wolfgang von: Armut, Unterschichten, Randgruppen in der Frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 34). München 22013. Jütte, Robert: Arme, Bettler, Beutelschneider. Eine Sozialgeschichte der Armut in der Frühen Neuzeit. Weimar 2000. Rheinheimer, Martin: Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450–1850. Frankfurt a. M. 2000.

 

QÜ: Reichsrecht und Reichsgerichtsbarkeit (Blockveranstaltung)

Dozentinnen/Dozenten:
Sandra Schardt, Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Quellenkundliche Übung
Termine:
Einzeltermin am 22.11.2019, 14:00 - 18:00, KR12/00.05
Einzeltermin am 23.11.2019, 8:00 - 18:00, KR12/00.05
Einzeltermin am 13.12.2019, 14:00 - 18:00, KR12/00.05
Einzeltermin am 14.12.2019, 8:00 - 18:00, KR12/00.05
Vorbesprechung: Freitag, 25.10.2019, 14:15 - 15:45 Uhr, KR12/00.05
Inhalt:
Ausgehend von der Reichsreform des Jahres 1495 bildete das Reichsrecht den juristischen Rahmen, innerhalb dessen das frühneuzeitliche Reich funktionieren konnte.
Dessen Verfassung wurde in den leges fundamentales festgelegt und durch leges imperiales, u. a. Reichsabschiede und -schlüsse,vom späten 15. bis frühen 19. Jahrhundert
kontinuierlich ergänzt. Aus verschiedenen Rechtstraditionen (Volksrechte, Gewohnheitsrecht, kanonisches Recht)entstanden dabei Rechtssätze, die sowohl
Privat- als auch Straf-und öffentliches Recht für alle Reichsstände gleichermaßen regelten. Bedeutende Reichsgesetze wie die Constitutio Criminalis Carolina (1532),
die Reichspoliceyordnungen (1530, 1548, 1577), der Jüngste Reichstagsabschied von 1654 oder die Pragmatische Sanktion von 1731 sind dabei nur Beispiele der Gesetzgebungstätigkeit
der Reichstage. Institutionen und Garanten des Reichsrechts waren die beiden höchsten Gerichte des Alten Reichs, das Reichskammergericht und der Reichshofrat. Ebenfalls aus der Reichsreform
entstanden, waren das Reichskammergericht vornehmlich im 16. Jahrhundert, und der Reichshofrat als kaiserliches Gericht im 17. und 18. Jahrhundert, maßgeblich an der Verrechtlichung
und Professionalisierung der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Reich beteiligt. Mit ihrer Zuständigkeit für alle dem Kaiser oder Reich unmittelbar untertanen Personen
oder Organisationen und der Entscheidung über Appellationen der Obergerichte der Territorien fungierten sie außerdem als Wahrer des Reichsfriedens und Integratoren des Reichsverbands.
Empfohlene Literatur:
Amend, Anja u. a. (Hg.): Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung. Köln u. a. 2007. Battenberg, Friedrich u. a. (Hg.): Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Köln u. a. 2010. Eisenhardt, Ulrich: Deutsche Rechtsgeschichte. München 62013. Oestmann, Peter: Rechtsvielfalt vor Gericht. Rechtsanwendung und Partikularrecht im Alten Reich (= Rechtsprechung 18). Frankfurt am Main 2002. Ullmann, Sabine: Geschichte auf der langen Bank. Die Kommissionen des Reichshofrats unter Maximilian II. (1564-1576) (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz 214/Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reichs 18). Mainz 2006. Westphal, Sigrid: Kaiserliche Rechtsprechung und herrschaftliche Stabilisierung. Reichsgerichtsbarkeit in den thüringischen Territorialstaaten 1648-1806 (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 43). Köln u. a. 2002.



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