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Lehrveranstaltungen

 

HS: Das Heilige Römische Reich und seine Territorien (Gruppe 1)

Dozent/in:
Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Hauptseminar, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 7, Studium Generale, Aufbaumodul Neuere Geschichte
Termine:
Mo, 14:15 - 15:45, KR12/00.05
Inhalt:
Das Heilige Römische Reich war in der Frühen Neuzeit ein habsburgisch geprägtes, in den einzelnen Reichsterritorien und -institutionen lenkten jedoch auch andere Dynastien wie die Wittelsbacher und die Wettiner die Geschicke der Länder. Das Hauptseminar möchte diese Dichotomie zwischen Reichs- und Landesebene in den Blick nehmen, um die Struktur des frühneuzeitlichen Reiches zu verstehen. Neben den Reichsinstitutionen, die sich teilweise auch auf Landesebene spiegelten, werden die verschiedenen Typen an Reichsterritorien und -städten und deren Organisation betrachtet. Im Fokus stehen unter anderem Themen wie Gerichtsbarkeit, Logistik und Infrastruktur. Zentrale Ereignisse wie die Reichsreform von 1495, der Westfälische Friede von 1648 oder die Pragmatische Sanktion von 1713 sowie deren Auswirkungen werden ebenso vorgestellt wie zentrale Akteure und Orte des Reiches und seiner Nachbarterritorien, sodass die Teilnehmer am Ende des Kurses vertiefte Kenntnisse über das frühneuzeitliche Reich, seine Bestandteile und seine gesamteuropäische Relevanz besitzen werden.

Das Hauptseminar beginnt in der zweiten Semesterwoche!

 

HS: Das Heilige Römische Reich und seine Territorien (Gruppe 2)

Dozent/in:
Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Hauptseminar, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 7, Studium Generale, Aufbaumodul Neuere Geschichte
Termine:
18:15 - 19:45, KR12/00.16
Inhalt:
Das Heilige Römische Reich war in der Frühen Neuzeit ein habsburgisch geprägtes, in den einzelnen Reichsterritorien und -institutionen lenkten jedoch auch andere Dynastien wie die Wittelsbacher und die Wettiner die Geschicke der Länder. Das Hauptseminar möchte diese Dichotomie zwischen Reichs- und Landesebene in den Blick nehmen, um die Struktur des frühneuzeitlichen Reiches zu verstehen. Neben den Reichsinstitutionen, die sich teilweise auch auf Landesebene spiegelten, werden die verschiedenen Typen an Reichsterritorien und -städten und deren Organisation betrachtet. Im Fokus stehen unter anderem Themen wie Gerichtsbarkeit, Logistik und Infrastruktur. Zentrale Ereignisse wie die Reichsreform von 1495, der Westfälische Friede von 1648 oder die Pragmatische Sanktion von 1713 sowie deren Auswirkungen werden ebenso vorgestellt wie zentrale Akteure und Orte des Reiches und seiner Nachbarterritorien, sodass die Teilnehmer am Ende des Kurses vertiefte Kenntnisse über das frühneuzeitliche Reich, seine Bestandteile und seine gesamteuropäische Relevanz besitzen werden.
Das Hauptseminar beginnt in der zweiten Semesterwoche!

 

QÜ: Magie und Hexerei in der Frühen Neuzeit (Gruppe 1)

Dozent/in:
Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Quellenkundliche Übung, Basismodul II und III, Aufbaumodul II und III, Ergänzungsmodul 2. HF II Ergänzungsmodul I erw. Nebenfach, Ergänzungsmodul NF III, Ergänzungsmodul Kernfach II, Vertiefungsmodul II und III, Erweiterungsmodul I
Termine:
Di, 10:15 - 11:45, KR12/00.05
Inhalt:
Gegen Ende des 16. Jahrhunderts loderten in verschiedenen Teilen des Reiches und Europas erstmals im großen Stil die Scheiterhaufen. In den Ländern, die heute Deutschland bilden, gab es bis etwa 1630 mit ungefähr 25.000 Opfern die größte Zahl von als Hexen und Zauberern Hingerichteten. In der Übung werden die zentralen Quellen betrachtet, die am Beginn der Neuzeit die Herausbildung einer neuen Vorstellung von Hexen und Zauberern dokumentieren. Daneben werden Archivquellen wie Verhörprotokolle, private Aufzeichnungen wie Tagebuchnotizen und Briefe von Betroffenen und ihren Zeitgenossen, aber auch Bildquellen und Drucke herangezogen. Auf diese Weise sollen die allgemein verbreiteten Vorurteile über Opfer und Täter der großen Hexenverfolgungen auf den Prüfstand gestellt werden, um den Teilnehmern einen wissenschaftlichen Blick auf dieses kontrovers diskutierte frühneuzeitliche Phänomen zu ermöglichen.

Die Übung beginnt in der zweiten Semesterwoche!

 

QÜ: Magie und Hexerei in der Frühen Neuzeit (Gruppe 2)

Dozent/in:
Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Quellenkundliche Übung, 2 SWS, benoteter Schein, Basismodul II und III, Aufbaumodul II und III, Ergänzungsmodul 2. HF II Ergänzungsmodul I erw. Nebenfach, Ergänzungsmodul NF III, Ergänzungsmodul Kernfach II, Vertiefungsmodul II und III, Erweiterungsmodul I
Termine:
Mi, 8:30 - 10:00, KR12/02.05
Inhalt:
Die Übung beginnt in der zweiten Semesterwoche!

 

QÜ: Reichsrecht und Reichsgerichtsbarkeit (Blockveranstaltung)

Dozentinnen/Dozenten:
Sandra Schardt, Andreas Flurschütz da Cruz
Angaben:
Quellenkundliche Übung
Termine:
Einzeltermin am 22.11.2019, 14:00 - 18:00, KR12/00.05
Einzeltermin am 23.11.2019, 8:00 - 18:00, KR12/00.05
Einzeltermin am 13.12.2019, 14:00 - 18:00, KR12/00.05
Einzeltermin am 14.12.2019, 8:00 - 18:00, KR12/00.05
Vorbesprechung: Freitag, 25.10.2019, 14:15 - 15:45 Uhr, KR12/00.05
Inhalt:
Ausgehend von der Reichsreform des Jahres 1495 bildete das Reichsrecht den juristischen Rahmen, innerhalb dessen das frühneuzeitliche Reich funktionieren konnte.
Dessen Verfassung wurde in den leges fundamentales festgelegt und durch leges imperiales, u. a. Reichsabschiede und -schlüsse,vom späten 15. bis frühen 19. Jahrhundert
kontinuierlich ergänzt. Aus verschiedenen Rechtstraditionen (Volksrechte, Gewohnheitsrecht, kanonisches Recht)entstanden dabei Rechtssätze, die sowohl
Privat- als auch Straf-und öffentliches Recht für alle Reichsstände gleichermaßen regelten. Bedeutende Reichsgesetze wie die Constitutio Criminalis Carolina (1532),
die Reichspoliceyordnungen (1530, 1548, 1577), der Jüngste Reichstagsabschied von 1654 oder die Pragmatische Sanktion von 1731 sind dabei nur Beispiele der Gesetzgebungstätigkeit
der Reichstage. Institutionen und Garanten des Reichsrechts waren die beiden höchsten Gerichte des Alten Reichs, das Reichskammergericht und der Reichshofrat. Ebenfalls aus der Reichsreform
entstanden, waren das Reichskammergericht vornehmlich im 16. Jahrhundert, und der Reichshofrat als kaiserliches Gericht im 17. und 18. Jahrhundert, maßgeblich an der Verrechtlichung
und Professionalisierung der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Reich beteiligt. Mit ihrer Zuständigkeit für alle dem Kaiser oder Reich unmittelbar untertanen Personen
oder Organisationen und der Entscheidung über Appellationen der Obergerichte der Territorien fungierten sie außerdem als Wahrer des Reichsfriedens und Integratoren des Reichsverbands.
Empfohlene Literatur:
Amend, Anja u. a. (Hg.): Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung. Köln u. a. 2007. Battenberg, Friedrich u. a. (Hg.): Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Köln u. a. 2010. Eisenhardt, Ulrich: Deutsche Rechtsgeschichte. München 62013. Oestmann, Peter: Rechtsvielfalt vor Gericht. Rechtsanwendung und Partikularrecht im Alten Reich (= Rechtsprechung 18). Frankfurt am Main 2002. Ullmann, Sabine: Geschichte auf der langen Bank. Die Kommissionen des Reichshofrats unter Maximilian II. (1564-1576) (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz 214/Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reichs 18). Mainz 2006. Westphal, Sigrid: Kaiserliche Rechtsprechung und herrschaftliche Stabilisierung. Reichsgerichtsbarkeit in den thüringischen Territorialstaaten 1648-1806 (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 43). Köln u. a. 2002.



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