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Lehrveranstaltungen

 

Psychologische Fahreignungsbegutachtung

Dozent/in:
Anja Neumann-Thiele
Angaben:
Seminar
Termine:
Einzeltermin am 10.11.2017, 14:00 - 18:00, MG2/01.03
Einzeltermin am 11.11.2017, 9:00 - 18:00, MG2/01.03
Einzeltermin am 12.1.2018, 14:00 - 18:00, MG2/01.03
Einzeltermin am 13.1.2018, 9:00 - 17:00, MG2/01.03
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Das Seminar wird für den Masterstudiengang Psychologie, Pflichtmodul Diagnostik (Vertiefung) Beschaffung und Integration diagnostischer Daten angeboten.
Inhalt:
Pro Jahr werden in Deutschland ca. 95.000 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen durchgeführt, die dazu dienen, die Fahreignung einer Person zu bewerten. Dies kann notwendig sein, um die Voraussetzungen für die Durchführung besonderer Aufgaben (z.B. Personenbeförderung) zu prüfen oder nachdem sich aufgrund von erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen begründete Zweifel an der Fahreignung ergeben haben. Hierbei sind vor allem die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen) oder Straftaten im Straßenverkehr relevant. Das Seminar beleuchtet die theoretischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Hintergründe der Fahreignungsdiagnostik und beschäftigt sich mit dem diagnostischen Prozess in der Begutachtung sowie dessen Grundlagen. Dabei sollen Elemente wie Akten- und Vorgeschichtsanalyse, Durchführung der Exploration (psychologisches Untersuchungsgespräch), Auswertung und Gutachtenerstellung auch praktisch erprobt werden.
Empfohlene Literatur:
• Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (2017). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Mensch und Sicherheit Heft M 115.
• DGVP/DGVM (Hrsg.; 2013). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien. Kirschbaumverlag Bonn.
• Wagenpfeil, T. (2015). Der Testknacker bei Führerscheinverlust. Goldmann.
• Verordnung über Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung – FeV; BGBI). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
• Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.



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