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Lehrveranstaltungen

 

Medienrecht BA F-b [Medienrecht BA F-b]

Dozent/in:
Gero Himmelsbach
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, Schein, ECTS: 4, Studium Generale, Studiengangzuordnung: BA V-a
Termine:
Einzeltermin am 18.4.2024, Einzeltermin am 25.4.2024, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Einzeltermin am 16.5.2024, Einzeltermin am 23.5.2024, Einzeltermin am 6.6.2024, 8:30 - 10:00, Online-Meeting
Einzeltermin am 20.6.2024, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Einzeltermin am 27.6.2024, 8:30 - 10:00, Online-Meeting
Einzeltermin am 4.7.2024, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Geblockt, Die einzelnen Blocktermine werden noch bekannt gegeben.
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Anmeldung erfolgt in der ersten Sitzung.
Inhalt:
Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit -- jedoch nicht uneingeschränkt. Gegenstand der Vorlesung sind Inhalte und Schranken der Medienfreiheiten. Dazu gehören das Recht der Recherche (z.B. Auskunftsansprüche, Gerichtsberichterstattung), das Recht der Wortberichterstattung (z.B. äußerungsrechtliche Ansprüche wie Gegendarstellung oder "Schmerzensgeld") und das Recht am eigenen Bild.

 

Medienrecht BA IV [Medienrecht BA IV]

Dozent/in:
Gero Himmelsbach
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, Schein, ECTS: 4, Gaststudierendenverzeichnis, Studium Generale, Studiengangzuordnung: BA IV
Termine:
Einzeltermin am 18.4.2024, Einzeltermin am 25.4.2024, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Einzeltermin am 16.5.2024, Einzeltermin am 23.5.2024, Einzeltermin am 6.6.2024, 8:30 - 10:00, Online-Meeting
Einzeltermin am 20.6.2024, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Einzeltermin am 27.6.2024, 8:30 - 10:00, Online-Meeting
Einzeltermin am 4.7.2024, 8:30 - 12:00, WE5/02.006
Geblockt, Die einzelnen Blocktermine werden noch bekannt gegeben.
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Anmeldung erfolgt in der ersten Sitzung.
Inhalt:
Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit jedoch nicht uneingeschränkt. Gegenstand der Vorlesung sind Inhalte und Schranken der Medienfreiheiten. Dazu gehören das Recht der Recherche (z.B. Auskunftsansprüche, Gerichtsberichterstattung), das Recht der Wortberichterstattung (z.B. äußerungsrechtliche Ansprüche wie Gegendarstellung oder Schmerzensgeld ) und das Recht am eigenen Bild.



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