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  Der Weg zum Ohr des Herrschers (Ways of access to the king)

Dozent/in
Stefan Bießenecker

Angaben
Quellenkundliche Übung
2 SWS
Zentrum für Mittelalterstudien
Zeit und Ort: Di 16:15 - 17:45, Raum n.V.; Bemerkung zu Zeit und Ort: Ort nach Vereinbarung

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Teilnahme an der quellenkundlichen Übung setzt Lateinkenntnisse und die Vertrautheit mit den im Proseminar Mittelalterliche Geschichte vermittelten Arbeitstechniken und Hilfsmitteln voraus. Bei regelmäßiger aktiver Teilnahme, gewissenhafter Vorbereitung der Quellen (1 ECTS-Punkt) und Anfertigung einer quellenkundlichen Hausarbeit (3 ECTS-Punkte) kann ein quellenkundlicher Übungsschein erworben werden. Die ECTS-Punkte werden bundeseinheitlich entsprechend den Vorgaben der Akkreditierungsagenturen zu 30 Arbeitsstunden gerechnet. Übungsscheine im Sinne der Studien- und Prüfungsordnungen können nur ausgestellt werden, wenn alle oben genannten Leistungen erbracht werden. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt vorab durch Eintragung im zugehörigen Kurs des Virtuellen Campus. Studierende, die einen Schein erwerben wollen, müssen sich bis zur dritten Sitzung zusätzlich im System FlexNow anmelden.

Inhalt
Gunst/Huld regelte den Zugang zum Ohr des Herrschers. Nur wer in der Gunst des Herrschers stand, mit Althoff gesprochen: nur wer die Huld des Herrschers hatte, der war an der Herrschaft beteiligt, weil er Zugang zum Herrscher hatte und durch Hilfe und Rat (auxilium et consilium) Einfluss auf den Herrscher und Anteil an der Herrschaft besaß. Gunst und Huld entschieden also über die Teilhabe an der Herrschaft. Die Verteilung der Huld folgte festen, jedoch kaum schriftlich festgehaltenen Regeln. Alle diejenigen, die durch Herkunft, Amt und/oder Adel Anteil an der Herrschaft beanspruchen konnten, hatten somit auch Anspruch auf die Huld des Herrschers. Dem Huldentzug kam eine massiv sanktionierende Wirkung zu, welche die Spielregeln der mittelalterlichen Gesellschaft nur im Ausnahmefall zuließen. Ein Huldentzug hatte dementsprechend schwere Konsequenzen: Er führte zum Ausschluss aus der konsensualen Herrschaftsgemeinschaft und enthielt dem so Bestraften die Möglichkeit der Einflussnahme vor. Die Ranggesellschaft des Mittelalters war darauf angewiesen, dass man sich der herrscherlichen aber auch gegenseitigen Huld permanent versicherte. Ein fein austariertes System symbolischer Kommunikation ermöglichte es, drohenden Huldverlust frühzeitig zu erkennen und diesem effektiv zu begegnen. Während moderne Konzepte wie Verrat oder Untreue auf die endgültige Eliminierung des Beschuldigten zielen, war es im Mittelalter auch möglich, verlorene Huld zurückzuerlangen, also in die verlorene Position mit all ihren Rechten zurückzukehren.

Empfohlene Literatur
Texte zur vorbereitenden Lektüre werden zu Beginn des Wintersemesters im zur Übung gehörigen Kurs des Virtuellen Campus zur Verfügung gestellt und sind bis zum Beginn der Lehrveranstaltung zu lesen.

Englischsprachige Informationen:
Credits: 4

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 25

Institution: Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte

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