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  QÜ: Reichsrecht und Reichsgerichtsbarkeit (Blockveranstaltung)

Dozentinnen/Dozenten
Sandra Schardt, Dr. Andreas Flurschütz da Cruz

Angaben
Quellenkundliche Übung

Zeit und Ort: Einzeltermin am 22.11.2019 14:00 - 18:00, KR12/00.05; Einzeltermin am 23.11.2019 8:00 - 18:00, KR12/00.05; Einzeltermin am 13.12.2019 14:00 - 18:00, KR12/00.05; Einzeltermin am 14.12.2019 8:00 - 18:00, KR12/00.05
Vorbesprechung: 25.10.2019, 14:15 - 15:45 Uhr, Raum KR12/00.05

Inhalt
Ausgehend von der Reichsreform des Jahres 1495 bildete das Reichsrecht den juristischen Rahmen, innerhalb dessen das frühneuzeitliche Reich funktionieren konnte.
Dessen Verfassung wurde in den leges fundamentales festgelegt und durch leges imperiales, u. a. Reichsabschiede und -schlüsse,vom späten 15. bis frühen 19. Jahrhundert
kontinuierlich ergänzt. Aus verschiedenen Rechtstraditionen (Volksrechte, Gewohnheitsrecht, kanonisches Recht)entstanden dabei Rechtssätze, die sowohl
Privat- als auch Straf-und öffentliches Recht für alle Reichsstände gleichermaßen regelten. Bedeutende Reichsgesetze wie die Constitutio Criminalis Carolina (1532),
die Reichspoliceyordnungen (1530, 1548, 1577), der Jüngste Reichstagsabschied von 1654 oder die Pragmatische Sanktion von 1731 sind dabei nur Beispiele der Gesetzgebungstätigkeit
der Reichstage. Institutionen und Garanten des Reichsrechts waren die beiden höchsten Gerichte des Alten Reichs, das Reichskammergericht und der Reichshofrat. Ebenfalls aus der Reichsreform
entstanden, waren das Reichskammergericht vornehmlich im 16. Jahrhundert, und der Reichshofrat als kaiserliches Gericht im 17. und 18. Jahrhundert, maßgeblich an der Verrechtlichung
und Professionalisierung der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Reich beteiligt. Mit ihrer Zuständigkeit für alle dem Kaiser oder Reich unmittelbar untertanen Personen
oder Organisationen und der Entscheidung über Appellationen der Obergerichte der Territorien fungierten sie außerdem als Wahrer des Reichsfriedens und Integratoren des Reichsverbands.

Empfohlene Literatur
Amend, Anja u. a. (Hg.): Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung. Köln u. a. 2007. Battenberg, Friedrich u. a. (Hg.): Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Köln u. a. 2010. Eisenhardt, Ulrich: Deutsche Rechtsgeschichte. München 62013. Oestmann, Peter: Rechtsvielfalt vor Gericht. Rechtsanwendung und Partikularrecht im Alten Reich (= Rechtsprechung 18). Frankfurt am Main 2002. Ullmann, Sabine: Geschichte auf der langen Bank. Die Kommissionen des Reichshofrats unter Maximilian II. (1564-1576) (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz 214/Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reichs 18). Mainz 2006. Westphal, Sigrid: Kaiserliche Rechtsprechung und herrschaftliche Stabilisierung. Reichsgerichtsbarkeit in den thüringischen Territorialstaaten 1648-1806 (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 43). Köln u. a. 2002.

Institution: Lehrstuhl für Neuere Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte

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