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  Ethik der neuen Medien (Ethik der neuen Medien)

Dozentinnen/Dozenten
Dipl.-Germ. Holger Kellermann, Alexander Fischer, M.A., MA

Angaben
Seminar
2 SWS, Schein, Studiengangzuordnung: BA IV, BA Vb
Zeit und Ort: n.V.; Bemerkung zu Zeit und Ort: geblockt: 12./13.01.2018, 19./20.01.2018 jeweils 10.00 bis 17.00 Uhr; Raum MG1/02.06 Vorbesprechung: 10.1.2018, 12-14 Uhr; Raum U2/00.26

Voraussetzungen / Organisatorisches
Bitte beachten Sie: Für das Wintersemester 2017/18 findet ein Online-Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen in der Kommunikationswissenschaft statt. Dieses läuft vom 11. September 2017 bis 01. Oktober 2017. Nähere Informationen finden Sie in den News auf der Homepage des Instituts.
Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist für alle TeilnehmerInnen verpflichtend!

Inhalt
Paragraf 5 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes gewährt prinzipielle Meinungs- und Informationsfreiheit: „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...]“ Verbunden mit den Technologien des Web 2.0 eröffnet §5 GG (1) also Chancen, eine geradezu utopische, auf Diskurs basierende Informationsgesellschaft zu etablieren, wie sie sich weder Jürgen Habermas, noch die Verfasser des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen Gesetzes hätten vorstellen können.

Aktuell zeigen die immer wieder aufflammenden Diskussionen über Cyber-Mobbing und politischen Extremismus in den sozialen Medien aber, dass die uns zur Verfügung stehenden Technologien auch schnell dystopische Tendenzen verstärken können. Denn während Nutzer des Internets §5 GG (1) freimütig nutzen, scheinen sie Absatz 2 desselben oft geflissentlich zu ignorieren: „(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Schnell werden dann die Rufe nach Strafverfolgung, nach staatlicher Kontrolle öffentlicher Äußerungen laut. Ob der schieren Menge solcher strafrechtlich relevanten Äußerungen schieben Judikative und Legislative den Schwarzen Peter an die Löschtrupps der sozialen Plattformen weiter, die wiederum nach völlig eigenen Logiken öffentliche Äußerungen ihrer Nutzer nachzensieren.

Wie also reagieren? Ist es vielleicht an der Zeit, dem Ratschlag Antonio Guterres’, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, zu folgen, und eine Ethik der neuen Technologien zu entwickeln? Müssen wir den gesellschaftlichen Diskurs also nicht eigentlich aus der Sphäre des Justiziablen in eine Sphäre des Ethischen überführen? Wie können wir eine Diskurskultur etablieren, in der sich der Einzelne freiwillig an allgemeine, international gültige, ethische Kriterien hält, wenn er sich öffentlich äußert?

Mittlerweile kann die Medienethik bereits auf viele Versuche zurückblicken, klassische ethische Theorien wie die Tugendethik, Deontologie und auch konsequentialistische Ansätze im Umfeld der uns umgebenden Medien zu denken und sie mit diesen zu verschränken. Unter den Begriffen „Cyberethik“ und „Informationsethik“ entstehen ethische Konzepte, die versuchen, die mediale Welt der Computer und des Internets einzubeziehen.
Im interdisziplinären Gespräch von Philosophie und Kommunikationswissenschaft werden wir klassische ethische Ansätze im Bereich der Medienethik diskutieren, die Strukturbedingungen und Handlungsspielräume im Medialen untersuchen und ein theoretisches Verständnis der Medienethik grundieren.

Empfohlene Literatur
Heesen, Jessica (Hg.) (2016): Handbuch Medien- und Informationsethik. J.B. Metzler: Stuttgart.

Englischsprachige Informationen:
Credits: 6

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 20

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