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  Die Jugendhilfe im Strafverfahren: Auftrag, Methodik und praktische Umsetzung

Dozent/in
Sven Hartmann

Angaben
Blockseminar
2 SWS
Zeit und Ort: Einzeltermin am 11.12.2015 16:00 - 18:00, M3/02.10; Einzeltermin am 15.1.2016 14:00 - 18:00, M3/02.10; Einzeltermin am 22.1.2016 14:00 - 16:00, MG2/01.03; Einzeltermin am 23.1.2016 10:00 - 14:00, MG2/01.03; Einzeltermin am 29.1.2016 12:00 - 17:00, M3/02.10
Vorbesprechung: 7.1.2016, 16:00 - 18:00 Uhr, Raum MG2/01.03

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt!

Inhalt
Kaum ein Bereich der Sozialen Arbeit ist mit derart widersprüchlichen Aufgaben und Erwartungen konfrontiert wie die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS). Im Spannungsfeld zwischen JugendHILFE und STRAFjustiz ist die JuHiS als Repräsentant einer helfenden Institution grundsätzlich dem Wohl des jungen Menschen verpflichtet und bedient sich dabei der allgemeinen sozialpädagogischen Methodik. In Verfahren vor den Jugendgerichten bringt sie die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte zur Geltung und äußert sich umfassend zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind.

Das Seminar beleuchtet die grundlegende Aufgabenstellung der JuHiS unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven von Jugendhilfe und Jugendstrafrecht. Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt dabei auf dem Erst- bzw. Ermittlungsgespräch sowie der darauf aufbauenden schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Jugendgericht. Im Rahmen einer abschließenden Exkursion sollen schließlich die Rechtsfolgen einer Jugendstraftat anhand ausgewählter ambulanter Maßnahmen (Täter-Opfer-Ausgleich, Anti-Gewalt-Training, Sozialer Trainingskurs u. ä.) verdeutlicht werden.

Verschiedene Möglichkeiten der inhaltlichen Schwerpunktsetzung werden im Rahmen der Vorbesprechung erörtert und mit den Teilnehmenden abschließend festgelegt. Die endgültige Festlegung der Seminartermine (Exkursionen) erfolgt bei der Vorbesprechung.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 20

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