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  Kirchliches Eherecht

Dozent/in
Prof. Dr. Alfred E. Hierold

Angaben
Vorlesung
2 SWS, D II, Mag., Fachw.: Gymn
Zeit und Ort: Mo 14:15 - 16:00, U2/133

Inhalt
Für das Eingehen der Ehe stellt die Kirche hohe Anforderungen auf. In dieser Vorlesung soll der gesamte Bereich des kirchlichen Eherechts auf dem Hintergrund der kirchlichen Lehre über die Ehe behandelt werden: die Ehefähigkeit ebenso wie der Ehewille und die Eheschließungsform. Zugleich wird ein Einblick in Fragen des staatlichen Eherechts und der kirchlichen Ehegerichtsbarkeit geboten.

Empfohlene Literatur
  • Joseph LISTL / Heribert SCHMITZ (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 21999, §§ 83-91;
  • Klaus LÜDICKE (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (Loseblatt-Ausgabe), Essen 1984 ff.;
  • Peter KRÄMER, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart-Berlin-Köln 1992, 102-143;
  • Josef PRADER, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen. 4. Aufl. 2001;
  • Hartmut ZAPP, Kanonisches Eherecht, Freiburg 71988.

Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht

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