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  S (BA): Theorie der Menschenrechte im liberalen Konstitutionalismus (Montag)

Dozent/in
Moritz Schulz

Angaben
Seminar
2 SWS
Zeit und Ort: Mo 10:00 - 12:00, F21/03.80; Einzeltermin am 12.2.2020, Einzeltermin am 28.2.2020 10:00 - 12:00, F21/03.50

Voraussetzungen / Organisatorisches
Leistungsnachweis:
Klausur am Montag, 10.02.2020, 10 -12 Uhr in FG1/00.08 (Hörsaal in der BAGSS) - VERSCHOBEN

Klausur verschoben wegen Sturmtief:
Die Klausur findet am Mittwoch, 12.02.2020, 10 - 12 Uhr in F21 / 03.50 statt - bitte beachten Sie die Informationen, die Sie vom Dozenten über den VC bekommen haben. (Stand 10.02.2020, 07.50 Uhr)

Zweittermin: Freitag, 28.02.2020, 10 - 12 Uhr in F21 / 03.50

Abmeldung von der Prüfung über FlexNow
bis Sonntag, 27.10.2019, 23:30 Uhr

Inhalt
Wie lässt sich die Idee, dass Menschen qua Menschsein bestimmte Rechte haben, am besten theoretisch rekonstruieren? Und was folgt daraus über das Verhältnis von Rechten und politischen Entscheidungen? In diesem Seminar werden wir eine Schnittstelle von normativer politischer Philosophie und Rechtsphilosophie erkunden und uns insbesondere mit der Theorie der Menschenrechte im liberalen Konstitutionalismus auseinandersetzen, welche in der akademischen Debatte wesentlich aus der Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervorgegangen ist. Unser Fokus liegt dabei auf den normativen Implikationen von konfligierenden Autonomieinteressen und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit in deren politischer oder rechtlicher Beilegung. Das führt uns zu Fragen wie: Macht es überhaupt Sinn, von konkreten Grund- oder Menschenrechten zu sprechen? Sind Menschenrechte besonders wichtige Rechte? Läuft etwas schief, wenn plötzlich alle Lebensbereiche mit Menschenrechten zu tun haben?

Englischsprachige Informationen:
Credits: 6

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Politikwissenschaft, insbes. Politische Theorie

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