Verfahrenspflegschaft: Ausbildungsstandards und Qualitätssicherung Mit der Novellierung des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 ist die Einrichtung einer Verfahrenspflegschaft nach § 50 FGG ("Anwalt des Kindes") geschaffen worden. Gemeinsam mit ctb Offenbach (Leitung Dipl.Päd, Dipl.Supervisor Dieter Kubutat) und dem DKSB (Deutscher Kinderschutzbund) wird vom Lehrstuhl Pädagogik in Kooperation mit Dr. Werner Leitner (Lehrstuhl Grundschulpädagogik) ein Aus- und Weiterbildungsprogramm durchgeführt. Nach einer Übersicht über vergleichbare Angebote der Fort- und Weiterbildung wurden fachliche Standards und curriculare Bausteine entwickelt und etabliert. Die Implementation in verschiedenen Bundesländern wird in einer empirisch angelegten Quer- und Längsschnittstudie evaluiert.
| Projektleitung: Prof. Dr. mult. Georg Hörmann
Beteiligte: consulting & training partner (ctp) Offenbach (Dipl.Päd. D. Kubutat, DKSB (Deutscher Kinderschutzbund), Dr. Werner Leitner, Lehrstuhl Grundschulpädagogik der Universität Bamberg
Stichwörter: Verfahrenspflegschaft, Anwalt des Kindes
Beginn: 1.5.2000
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