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Einrichtungen >> Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften >> Institut für Politikwissenschaft >> Lehrstuhl für Politikwissenschaft, insbes. Politische Theorie >>
Ursachen der Entstehung von Überhangmandaten und mögliche Mittel zu ihrer Beseitigung

Überhangmandate sind von jeher ein beliebter Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem deutschen Wahlsystem. Einerseits ist dies darauf zurückzuführen, daß sie ein unter den bekannten und klassischen Wahlsystemen einzigartiges Phänomen darstellen, bedingt durch die Zweistimmenkonstruktion, andererseits ist ihr Zustandekommen auf so komplexe Ursachen zurückzuführen, daß eine wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Gegenstand sich gewissermaßen natürlich anzubieten scheint. Die praktische Relevanz dieser Analysen war aber bis zur Wiedervereinigung vernachlässigbar. Erst seit der Bundestagwahl 1990 treten Überhangmandate in einer Größenordnung auf, die durchaus beträchtliche politische Konsequenzen nach sich ziehen könnte (1990: 6ÜM, 1994: 16, 1998: 13ÜM). 1994 z.B. erhöhte sich dank der Überhangmandate die parlamentarische Mehrheit der CDU/FDP-Koalition von 2 auf 10 Sitze. Damit war offensichtlich, daß durch die neuen Verhältnisse Überhangmandate das politische Ergebnis einer Wahl unter Umständen verändern könnten, indem sie z.B. eine eher instabile Mehrheit in eine stabile Mehrheit oder - schlimmer noch - eine Mehrheit an Stimmen in eine Minderheit an Sitzen verwandeln könnten. Die neu entstandene Relevanz der Überhangmandate wurde ersichtlich in dem vom Land Niedersachsen angestrengten Normenkontrollverfahren und dem dementsprechenden Urteil des Bundesverfasungssgerichts vom 10.April 1997 sowie in einer wahren Flut von Veröffentlichungen, die sich in erster Linie mit der Verfassungsmäßigkeit von Überhangmandaten auseinandersetzten, aber auch mit den empirischen Ursachen des Zustandekommens von Überhangmandaten. Eine der wichtigsten Ursachen des Entstehens von Überhangmandaten, die unterschiedliche Anzahl von Wählern in Wahlkriesen in den neuen und in den alten Bundesländern, soll durch die ab der Bundestagswahl 2002 gültigen neuen Wahlkreiseinteilung beseitigt werden.
Das Forschungsprojekt soll u.a. folgendes leisten:
  • Überprüfung der bekannten Hypothesen über die empirischen Ursachen von Überhangmandaten wie unterschiedliche Wahlkreisgrößen, Anzahl der großen Parteien, Stimmensplitting etc. mit Hilfe der vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Daten über die letzten Bundestagswahlen sowie die Landtagswahlen in Ländern, die ebenfalls eine Zweistimmenkonstruktion haben.

  • Formulierung eines mathematischen Schätzverfahrens, das die Anzahl der zu erwartenden Überhangmandate aus statistischen Parametern ableitet, die sich auf die aggregierte Ebene oberhalb der Wahlkreise, also in der Regel die Bundesländer, beziehen, z.B. Mittelwerte und Streuungsparameter der Wahlkreisergebnisse in einem Bundesland. (Dieser Frage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da die gängige Rechtsprechung nicht zuletzt darauf beruht, daß Überhangmandate in Art der Entstehung und Richtung der Auswirkung unvorhersehbar seien. Eine Falsifikation dieser Annahme sollte sich daher auf die Verwendbarkeit bestimmter Argumente auswirken.)
Projektleitung:
PD Dr. Hans-Joachim Behnke, (beurlaubt)

Beginn: 1.2.2001

Förderer:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg

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