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Wie repräsentativ ist die repräsentative Demokratie? Untersuchung von Indikatoren zur Messung von Repräsentativität

So oft und häufig der Begriff "repräsentative Demokratie" auch verwendet wird, so diffus und mehrdeutig ist er gleichzeitig. Es lassen sich im wesentlichen zumindest drei Dimensionen der Bedeutung des Begriffs ableiten. Zum einen kann sich der Repräsentationsbegriff unmittelbar auf den Anteil der Bevölkerung, der durch die Teilnahme an Wahlen repräsentiert wird, beziehen. Dieser Aspekt ist normativer Natur und durch die Einführung des Frauenwahlrechts spätestens seit der Mitte des 20. Jahrhunderts in den westlichen Wahlsystemen implementiert. Das rein formale Recht auf die Teilnahme an den Wahlen sagt jedoch noch nichts darüber aus, inwiefern bestimmte Bevölkerungsfraktionen als solche in der Gesetzgebung, also den Parlamenten, und der Regierung vertreten sind. Auch die zweite Dimension des Repräsentationsbegriffs ist in der wissenschaftlichen Literatur im Grunde über einen Zeitraum von mindestens zweieinhalb Jahrhunderten abgehandelt worden, soweit sie sich auf die Zusammensetzung der Parlamente und die Abhängigkeit derselben vom jeweiligen Wahlsystem bezog. Doch was nützt es, Wahlrecht und Repräsentation im Parlament zu besitzen, wenn man als Gruppe dennoch konsequent aus dem Gesetzgebungsprozeß ausgeschlossen ist und die eigenen Interessen auch niemals in den Regierungsentscheidungen und -maßnahmen vertreten finden kann? Diese dritte Dimension ist ein prominentes Thema theoretischer Untersuchungen der formalen Demokratietheorie wie z.B. von Downs ("Ökonomische Theorie der Demokratie") oder Buchanan/Tullock ("Calculus of Consent"). Empirische Arbeiten zu diesem Themenbereich sind jedoch eher selten. In jüngster Zeit hat Bingham Powell ("Elections as Instruments of Democracy", 2000), fußend auf Arbeiten aus den 70ern und 80ern von Christopher Achen, Indikatoren zur Messung von Repräsentativität vorgeschlagen. Diese Indikatoren beruhen einerseits auf reinen Verteilungsgrößen, wie z.B. den Wähleranteilen bestimmter Parteien und ihren Anteilen an Sitzen im Parlament, aber auch - und dies ist das Neue an Powells Arbeiten - auf der Erhebung ideologischer Positionen der Parteien und der Wähler. Ausgehend von den Positionen der Regierungsparteien und den Positionen aller Wählersegmente wird ein Indikator entwickelt, der in gewisser Weise das "durchschnittliche Ausmaß" angibt, in dem sich ein beliebiger Wähler in einer beliebigen Regierungsentscheidung wiederfinden kann.In dem beantragten Regelprojekt soll zum einen eine Verallgemeinerung des ursprünglich eindimensionalen Modells für einen vieldimensionalen Raum politischer Sachfragen unternommen werden, wobei auf schon entwickelte Modelle des Antragstellers zurückgegriffen werden kann ("Räumliche Modelle der sachfragenorientierten Wahlentscheidung", Univ.Diss. Bamberg 1998). Zweitens soll anhand von Umfragedaten, die vom ZentralArchiv zur Verfügung stehen (Politbarometer, Eurobarometer, Deutsche nationale Wahlstudien 1949-1998) eine empirische Umsetzung, d.h. Berechnung der Maße, erfolgen.Drittens sollen mehrere offene Hypothesen überprüft werden, die sich z.B. auf den Zusammenhang zwischen Stabilität, d.h. Dauer, einer Regierungskoalition und dem Ausmaß der Repräsentation beziehen. Konkreter: Gibt es über die Zeit hinweg eine Korrelation von Zunahme/Abnahme von Wählerstimmen und Zunahme und Abnahme des Repräsentationsmaßes (innerhalb des eigenen Wählerpotentials einer Partei/ innerhalb der gesamten Wählerschaft)? Eignet sich das Repräsentationsmaß zur Vorhersage bestimmter Koalitionsbildungen? Werden Koalitionen so gebildet, daß die Repräsentation der gesamten Bevölkerung maximiert wird?
Projektleitung:
PD Dr. Hans-Joachim Behnke, (beurlaubt)

Laufzeit: 1.2.2002 - 31.3.2003

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